festgesetzten Zuschläge und Umlagen bewilligt wird. Nur bezüglich der Einhebung der Verbrauchsumlage auf Bier in der Höhe von 60 xr pr Hectoliter, erklärt der Landesausschuß, daß zur Erlassung des diesbezüglichen Landesgesetzes der nächste Landtag competent sei. Hierauf wird der diesbezügliche Sections Antrag: Für den Bierconsum in Steyr wolle anstatt des bisherigen 30 % Verzehrungssteuerzuschlages bei dem hohen Landtage die Bewilligung zur Einhebung einer gleich hohen Umlage das ist sechzig Kreuzer pr Hektoliter Bier gesetzlich erwirkt, vorläufig aber die bisherige Art und Weise der Einhebung dieser Verbrauchumlagesowie die Rückvergütung bei der Ausfuhr des Bieres beibehalten werden, da diese
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