um Enthebung dieser ihm an- vertrauten Ehrenstelle. Der Gefertigte verwaltet durch 4 Jahre diese Stelle mit allem Eifer und Ge- wißenhaftigkeit, da aber dieser erwähnte Ehrenposten für den Gefertigten in geschäftlicher Beziehung zu zeitraubend ist, so glaubt derselbe keinen Fehltritt zu begehen, wenn er die im Eingange gestellte Bitte wiederholt. Es zeichnet sich mit aller Hochachtung Josef Molterer. Steyr, den 22. November 1880. Hierüber stellt die Sek- tion übereinstimmend mit der städt Armen- Commission folgenden Antrag: „Der löbliche Ge- meinderat wolle die provi- sorische Auflösung des 22. Armen-Viertels und zugleich die provisorische
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