um Enthebung dieser ihm anvertrauten Ehrenstelle. Der Gefertigte verwaltet durch 4 Jahre diese Stelle mit allem Eifer und Gewißenhaftigkeit, da aber dieser erwähnte Ehrenposten für den Gefertigten in geschäftlicher Beziehung zu zeitraubend ist, so glaubt derselbe keinen Fehltritt zu begehen, wenn er die im Eingange gestellte Bitte wiederholt. Es zeichnet sich mit aller Hochachtung Josef Molterer. Steyr, den 22. November 1880. Hierüber stellt die Sektion übereinstimmend mit der städt ArmenCommission folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle die provisorische Auflösung des 22. Armen-Viertels und zugleich die provisorische
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