Nindl Besitzerin des Hauses Nro 35 und dann Herr Johann Wolfartsberger Besitzer das Hauses Nro 39 aufzufordern. c. Bezüglich der Pflasterung müßte wol noch entschieden werden von wem dieselbe herzustellen wäre, nachdem dieses Gaßl nur den Zugang zum Hause N 35 und 37 bildet. Städt. Bauamt Steyr, am 29. Oktober 1880. Bogacki. Gesehen! Hähnel. Hierüber stellt die Sektion den Antrag, daß das Kieselstein-Pflaster, an den schadhaften Stellen ausgebessert werde. Bei den geringen öffentlichen Verkehr dieses Gäßchens können die weiteren Ansprüche des Gesuchstellers auf sein alleiniges Begehren dermalen nicht
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