des Herrn Johann Wolfartsberger. Was die Pflasterung dieses Gäßchen anbelangt, wird hierüber zur gefälligen Kenntnis gebracht, daß dasselbe nach Aussage der Frau B. Forsthuber früher Besitzerin des Hauses Nr 37 am Stadt-Platz vor 25 Jahren von ihrem Manne mit Bewilligung der Stadtgemeinde in der Mitte mit Steinplatten hergestellt wurde; dieselbe ist wol jetzt nicht mehr im guten Zustande. Zur Beseitigung dieser Übelstände wäre folgendes zu veranlassen: a. Die Benützung des rückwärtigen Theiles dieses Gäßchens zur Ablagerung der Steine, Aufstellen der Wägen etc müßte sowol dem Gesuchsteller als auch der Frau Nindl gänzlich untersagt werden. b. Zur Herstellung der Dachrinnen wären die Frau
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