des Herrn Johann Wolfartsber- ger. Was die Pflasterung dieses Gäßchen anbelangt, wird hierüber zur gefälligen Kenntnis gebracht, daß dasselbe nach Aussage der Frau B. Forsthuber früher Besitzerin des Hauses Nr 37 am Stadt-Platz vor 25 Jahren von ihrem Manne mit Bewilligung der Stadtgemeinde in der Mitte mit Steinplatten hergestellt wurde; die- selbe ist wol jetzt nicht mehr im guten Zustande. Zur Beseitigung dieser Übelstände wäre folgen- des zu veranlassen: a. Die Benützung des rück- wärtigen Theiles dieses Gäßchens zur Ablagerung der Steine, Aufstellen der Wägen etc müßte so- wol dem Gesuchsteller als auch der Frau Nindl gänzlich untersagt werden. b. Zur Herstellung der Dach- rinnen wären die Frau
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