der Frau Nindl vom StadtPlatze zu meinem sg. Baderhause N 37 am StadtPlatz führende Gäßchen und des kleinen Vorplatz vor meinem Hause wurde bis zur Auslegung der neuen Grundbücher von mir wie mein Eigenthum benützt und wollte ich diesen Grund auch grundbücherlich als mein Eigenthum zugeschrieben haben. Meinem Begehren wurde aber nicht entsprochen und dieser Grund als Ortsraum mit der StadtPlatz-Parzelle vereinigt. Ich muß nun aber auch bitten, daß diese löbliche Gemeinde-Vorstehung diesem öffentlichen Platze jene Aufmerksamkeit zuwende, welche die Rücksicht auf den Verkehr und auf die Sicherheit des Lebens und des Eigen-
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