in Rede stehenden Landes- gesetzes gewährte Recht in ausnahmsweisen Fällen sogenannte Bettel- Briefe ausstellen zu dürfen, verzichtet die Gemeinde und wur- de daher dieser Paragraf sowie einige meist auf Landgemeinden Bezug habenden Paragrafen bei Abfassung des neu- en Statutes nicht in Be- tracht gezogen. Der neue Statuts-Ent- wurf umfaßt 60 §§ und hat die in der Beilage ersichtliche Eintheilung. Das gefertigte Comité empfielt dem löblichen Gemeinderathe der kk lf. Stadt Steyr diesen Armenstatuts-Entwurf vollinhaltlich als neues Armen-Statut anzu- nehmen. Für das Comité Der Vorsitzende Georg Pointner. Hähnel, Sekretär.
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