zur eventuellen Cura- telsverhängung anzu- zeigen. :/ § 69 des A.G. /: 4. Abänderung der Art der Armengeldauszalung :/ Ist nach dem Antrag des Comités nun durch die Armen- oder Armen- hausväter vorzuneh- men /: 5. Vermehrung der Ein- künfte des Armen- fondes :/ § 55 des A.G. /: 6. Die Beiträge aus dem Landesfonde zu den von der Gemeinde für solche Arme, welche ihr von Amtswegen als zustän- dig zugewiesen worden sind bestrittenen Auslagen wie Armen- gelder, Unterstützun- gen u.s.w. :/ § 81 des A.G. /: 7. Die in den Kirchen gesammel- ten Armengelder können nach wie vor die Pfarr- vorstände vertheilen.
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