Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1880

Armenpflegarten mehr individuell organisiren. In diesem Sinne wurde auch beiliegender Statut Entwurf behandelt. Im Grossen und Ganzen bleibt die Art der Armenpflege dieselbe wie früher. Die wesentlichsten Neuerungen sind folgende: I. In die Armen-Commission werden die betreffenden Seelsorger :/ jeder Confession /: aufgenommen :/ § 61 des A 9. /: 2. Ausdehnung des Strafrechtes der Gemeinde-Vorstehung gegen Arme welche sich in Armenhäusern nicht ordnungsgemäß betragen. :/ § 16 G.G. /: 3. Das Recht der GemeindeVorstehung verschwenderische Personen unter gewieße Voraussetzungen den Gerichtsbehörden

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