1880 so ist das Endresul- tat gewieß kein ungünstiges zu nennen. Hierauf referirt GR. Dr. Hochhauser über das Präliminare der städt. Versorgungs Anstalten per 1881 welcher nach ge- nauer Uiberprüfung gegen das vom Jahre 1880 keine nennenswerthen Abänderungen ergibt und stellt die Frage ob er in die Detail ein- gehen solle oder ob der löbliche Gemeinderat sich mit obigen begnügen und dieses Präliminare etwa en bloc annehmen wolle. Hierauf wird das Prä- liminare der städt. Ver- sorgungs-Anstalten pro 1881 einstimmig en bloc angenommen. Referent Herr GR. Peyrl
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