Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1880

welche Zinnskreuzer von den Mietpartheien zu entrichten und von den Hausbesitzern gleichzeitig mit ihren Umlagen an die Stadt-Casse abzuführen sind mit 8000 fl 3. eine Umlage auf Bier-Consum mit 60 Krenzer per Hektoliter ohne Rücksicht auf die Gradhältigkeit im Sinne des Landesgesetzes vom 5. August 1880 Z 6. mit 25800 fl 4. eine Umlage auf Consum von gebrannten geistigen Flüssigkeiten mit 2 fl per Hectoliter 1500 fl 5. Die Einhebung eines 30 % VerzehrungssteuerZuschlages auf die h.o. Consumtion von Wein und Obstmost 1833 fl

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