worden ist. 3. Der letzte Punkt der Recla- mation sei gegenstands- los geworden, nachdem bei der Ausfuhr von Bier die volle Umlage rück- vergütet wird. abzuweisen und falls die Reclamanten nicht bewogen werden könnten von der Reclamation ab- zustehen, unter ämtli- cher Einbegleitung den Hochlöblichen Landesaus- schusse zur weiteren Entscheidung vorzule- gen. Dieser Sections-Antrag wird nach längerer De- batte, an welche sich die Herrn Gemeinderäthe Kautsch, Ploberger, Peyrl, Huber und der Referent Dr. Hochhauser und der Vorsitzende betheiligen, mit allen gegen 1 Stimme (Herr GR. Haller) vollin- haltlich angenommen.
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