Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1880

Referent Herr Dr. Hochhauser stellt hierüber den Sections Antrag: „Es sei dieser Reclamation, nachdem 1. Die Bräuer durch die Umwandlung des Verzehrungssteuer- Zuschlages von 30 % - 50 xr für den Hectoliter 10 gradiges und 60 xr für den Hectoliter 12 gradiges Bier in eine Umlage von 60 xr per Hectoliter Bier ohne Unterschied der Grade nur sehr wenig oder gar keinen Schaden erleiden und daher auch in ihrer Reclamation jeder Zifferangabe sorgfältig vermieden haben denn beim 12 gradigen Bier bleibt die Summe in beiden Fällen gleich beim 10 gradigen Bier zalen sie statt 50 % nun 60 xr bei der Ausfuhr bekommen sie die gegen 60 xr ohne Unterschied der Gradhältigkeit des Bieres zurück, daher sie nur

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