Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1880

Punkt auf den Kopf stellen wenn der Grundsatz zur Geltung kommen sollte, daß nur eine Classe von Steuerpflichtigen herbeigezogen wird und die anderen Classen auf Kosten dieser von den grösseren Lasten befreit sein sollen. Wir können uns nicht enthalten hier die Bemerkung einfliessen zu lassen, daß gerade in Österreich die Brauereien im Vergleiche zu andern Staaten, am meisten besteuert sind und daß daher eher auf eine Entlastung dieser Gewerbe als auf eine Mehrbelastung von Seite der löblichen Behörden gesehen werden sollte. Zudem haben wir durch zwei Jahre einen Verzehrungssteuer Zuschlag von 30 % zalen müssen da nach dem Ausspruche des hohen Landesausschusses

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