Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1880

größtentheils 10 grädiges Bier erzeugen und in Verschleiß bringen, wofür wir per 24 H. in Verzehrungssteuer 12 fl 2 1/2 xr als Gemeindezuschlag bezalten; bei einer Umlage von 50 xr per H. haben wir für 24 H. 12 fl zu entrichten. Der Ausfall von 2 1/2 xr bei 24 Hktl. ist eben nicht so groß, daß die löbliche Stadtgemeinde jährlich 4000 fl an Steuern oder einer bedeutenden Steuer überhaupt entgehen sollten. Was unsere LagerbierErzeugung anbelangt, so ist es nothorisch und dem löblichen Gemeinderathe gut bekannt, daß in vielen und insbesonders in den besten Gasthäusern der Stadt Steyr die auswärtigen Biere unser Erzeugens verdrängt haben und daß wir mit dem Absatze der

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