für allgemeine Zwecke verwenden solle. - Der in Rede stehende Zweck nämlich die Kaiser-Josef-Feier sei jedoch kein allgemeiner, sondern ein Parteizweck. Die Herren die sich dafür begeistern sollen es nicht auf Kosten Anderer, also auch nicht auf Kosten der Gemeinde thun. Nachdem die Gemeinde alle Partheien vertrete, so habe der Gemeinderat nicht das Recht in dieser Weise willkürlich über Gemeindegelder zu verfügen. Auch glaube er, obwohl er selbst dem hiesigen Schulverein angehöre, daß der Zweck der Schulfreunde ebenfalls ein anderer sei. Er stelle den Antrag: Es sei dem in Rede stehenden Ansuchen des kk Stadtschulrates keine Folge zu geben. Dem entgegnet Herr G.R. Wickhoff: Das Kaiser-Josef-Fest sei durchaus kein Parteifest. Ganz Österreich, das Deutschthum
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