Ratsprotokoll vom 26. November 1880

Bier-Consumtion wolle für das Jahr 1881 ein GemeindeUmlage von sechzig Kreuzer per Hectoliter Bier eingehoben; ferner als neue Steuer für gebrannte geistige Flüssigkeiten eine Gemeindeumlage von 2 fl :/ zwei Gulden /: per Hectoliter eingeführt werden. Für erstere Einnahmsquelle wäre ein Landesgesetz, - für letzter die Bewilligung des hohen Landes-Ausschusses zu erwirken. c. In Präliminare pro 1881 möge wegen Einstellung dieser beiden Einnahmsposten Vorsorge getroffen werden ebenso wolle heute eine Comite gewält werden welches das aufliegende Präliminäre einer Prüfung unterziehe und in der nächsten GemeinderatsSitzung die geeigneten Vorschläge hierüber einzubringen habe.* Dieser Sektionsantrag zerfällt sonach in 3 Theile und bringt der Vorsitzende dieselben getrennt zur Abstimmung. * Zu diesem Behufe werden die Herrn G.R. Dr. Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und Mathias Perz vorgeschlagen.

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