das diesbezügliche ÜberprüfungsComite zu wählen, damit sodann zur Genehmigung von Seite des löblichen Gemeinderates und schließlichen Vorlage an den hohen Landes-Ausschuß geschritten werden kann. Steyr am 18. November 1881. Der Sekretär: Hähnel. Der diesbezügliche SektionsAntrag lautet: Mit Bezug auf den Erlaß des hohen Landes ausschusses Linz vom 2. Septem ber 1880 Z 9526 und des vorliegenden Amtsberichtes wolle der löbliche Gemeinderath Nachstehendes beschließen: a. Bei dem hohen LandesAusschusse die Bewilligung zu erwirken, daß für die Monate Oktober, November und Dezember 1880 der bisherige Zuschlag von 30. Perzent der Verzehrungssteuer auf Bier Consumtion eingehoben werden dürfe, b. Anstatt des bisherigen Gemeinde-Zuschlages für
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