Ratsprotokoll vom 26. November 1880

Beitrag für das hiesige Bürgerkorps mit 600 fl daher sich als die ganzen, aus Anlaß des Festes die Stadtkasse belastenden Kosten belaufen auf 5523 fl 61 1/2 Die löbliche Gemeinde-Vorstehung wolle nun diese Verrechnung genehmigen. Steyr, am 30. Oktober 1880. Willner, Cassen-Direktor. Gesehen, Hähnel, Sekretär.“ Derselbe wird über Sektions-Antrag einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. Z 11737. 6. Kommt folgender Amtsbericht zur Verlesung: Amtsbericht: „Laut Landesgesetz vom 5. August l.J. Z 6 und hohem Landesausschuss-Erlaß ddo 2. September 1880 Z. 9526 sind die Gemeinden nicht mehr berechtigt von Bier und gebrandten geistigen Flüssigkeiten

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