Sodann kommt das Gesuch des kk Gerichts-Adjunkten in St. Florian Franz de Paul Eglseder als Vormund der unmündigen Rosa Eglseder, Tochter des verstorbenen Gemeindesekretärs Leop. Anton Eglseder in Steyr um gütige Verleihung einer jährlichen Gnadengabe eventuell einer angemes- sen Abfertigung für Rosa Eglseder in Verhandlung. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen den Gesuchsteller abweislich zu verbescheiden, weil 1. der Verstorbene noch keine 10 Jahre im Gemeindedienste stand und sonach gleich den Staatsbeamten auf einen Erziehungsbeitrag für seine hinterlassene unmündige Tochter keinen Anspruch hatte. 3. Weil die Gemeinde Steyr bereits anläßlich des Begräb- nisses der Frau des Verstor- benen, seine Stellver- tretung während der Krank- heitsdauer und für sein eigenes Begräbnis frei- willig die Summe vom 500 f
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