und für die Funktionen seiner Mitglieder innerhalb des Rahmens des in Rede stehenden Gesetzes durch ein eigenes Armenstatut nähere Anordnungen zu treffen, so ist die Notwendigkeit heran- getreten unser seit 1876 in Wirksamkeit gewesenes Armen Statut sinngemäß abzuändern. Es wäre sonach eine Commission von etwa 4 Armenräthen, worunter der städt Sekretär unter dem Vorsitz des Herrn Bürgermei- sters zu wälen, welche unver- weilt den diesbezüglichen Abänderungs-Entwurf auszu- arbeiten und in der nächsten Sitzung dem löblichen Ge- meinderate zur Begutach- tung zu unterbreiten hätten. Für das städt Gemeindeamt Steyr am 30. Oktober 1880. der Sekretär Hähnel. Wird über Sections-An- trag einstimmig beschlossen in Sinne des Amtsberichtes eine Commission mit obiger bestehend aus dem Herrn Bürgermeister, dem Sekretär und den Herrn Gemeinderäthen Anton v. Jäger, Mayr, Brandstetter u. Hoffmann Aufgabe zu betrauen. Nach Erschöpfung der Tagesord- nung interpellirt GR. Kautsch
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