Ratsprotokoll vom 5. November 1880

und für die Funktionen seiner Mitglieder innerhalb des Rahmens des in Rede stehenden Gesetzes durch ein eigenes Armenstatut nähere Anordnungen zu treffen, so ist die Notwendigkeit herangetreten unser seit 1876 in Wirksamkeit gewesenes Armen Statut sinngemäß abzuändern. Es wäre sonach eine Commission von etwa 4 Armenräthen, worunter der städt Sekretär unter dem Vorsitz des Herrn Bürgermeisters zu wälen, welche unverweilt den diesbezüglichen Abänderungs-Entwurf auszuarbeiten und in der nächsten Sitzung dem löblichen Gemeinderate zur Begutachtung zu unterbreiten hätten. Für das städt Gemeindeamt Steyr am 30. Oktober 1880. der Sekretär Hähnel. Wird über Sections-Antrag einstimmig beschlossen in Sinne des Amtsberichtes eine Commission mit obiger bestehend aus dem Herrn Bürgermeister, dem Sekretär und den Herrn Gemeinderäthen Anton v. Jäger, Mayr, Brandstetter u. Hoffmann Aufgabe zu betrauen. Nach Erschöpfung der Tagesordnung interpellirt GR. Kautsch

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