Ratsprotokoll vom 5. November 1880

beide auf die Dauer von 5. Jahren genehmigend zur Kenntis genommen und den Herrn Bürgermeister zur Abschliessung der dies- bezüglichen Verträge im Sinne des Gemeinderats- beschlusses vom 6. August lJ. ermächtigen, mit allen gegen 4 Stimmen angenommen. ( dem Briefe in der Erledigung an Sierning die dortige Ge- meinde-Vorstehung zu vermögen den einmal von hieramts als Norm angenommenen Betrag von 3 f per Schüler anzu- nehmen und sonach den Betrag /: sowie es auch die Gemeinde St. Ulrich gethan :/ in der Höhe von 60 fl statt den angetragenen und auch genehmigten 50 fl zu leisten.) ist als vertraulich zu behandeln. Ad18. Wird folgender Amtsbericht verlesen Am 5. September wurde ein neues Gesetz betreffend die öffentliche Armenpflege der Gemeinden erlassen und ist dasselbe bereits mit 29. Oktober lJ.. in Wirk- samkeit getreten. Nachdem es laut § 71 dieses Gesetzes den Gemeinden unbenommen bleibt für die Zusammensetzung und Wirksamkeit des

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