eingehenste Erörterung über die einzuleitenden Schritte behufs der Realisirung des im Frage stehenden Projektes behufs Erbauung einer Kaserne für ein Jägerbataillon in Steyr erfordert. Damit aber der löbliche Gemeinderat in die Lage kommt beurtheilen zu können ob in welchem Verhältnisse die Anlagekosten einer neu zu erbauenden Kaserne für ein Jägerbataillon zu deren Erträgnisse aus der Entschädigung hiefür und den sonstigen Vortheilen einer Garnison für eine Stadt in Betracht zu ziehen sind, beantragt die Section daß vorläufig ein approximativer Kostenüberschlag für eine neu zu erbauende Kaserne nach den bestehenden Normen erhoben, die Kosten hiefür durch den löblichen Gemeinderat bewilliget und sonach die weiteren Erhebungen um Mittheilungen
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