Städt. Bauamt Steyr am 29. Juni 1881. Bogacki.“ Der diesbezügliche SectionsAntrag: „Die Zusammenstellungen des städt Bauamtes zu genehmigen, die betreffenden Parteien hievon mittelst Dekrete zu verständigen und dieselben unter Einem aufzufordern binnen 8 Tagen sich zu Äussern ob hiemit der Dekretirung obiger Kostenvertheilung einverstanden seien“ wird einstimmig angenommen. Z. 1158. Ad Punkt. X. Uiber SectionsAntrag wird dem Herrn Anton Plochberger die Legung von eisernen Röhren in der Prevenhuberstrasse auf Widerruf /: gegen Revers :/ einstimmig bewilligt. Z. 7915. IV. Section Ad Punkt XI. Der Obmann Herr GR. Wenzl Wenhart verliest folgenden SectionsAntrag: „Die Section stellt den Antrag der
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