Vorstadtpfarrhofe der Be- trag von 140 fl 85 xr, welcher im Verhältnisse des Was- serbezuges von Seite der Stadtgemeinde und Herrn Vorstadtpfarrer Dürn- berger gedeckt werden soll. Der obige Betrag vertheilt sich daher wie folgt: Stadtgemeinde fl 106.54 Vorstadtpfarrer 34.35 und die jährlich durch 20 Jahre von Seite des Herrn Vorstadtpfarrers an die Stadtgemeinde zu lei- stenden Abschlagszalung würde 2 fl 76 xr betragen. Im Ganzen hätte daher der Herr Vorstadt-Pfarrer einen Betrag von fl 28.27 xr fl 2.76. = fl 31.03. durch 20 Jahre am Ende einer jeden Jahres an die Stadtge- meinde abzuzalen. Ausser den bereits aus- gewiesenen Beträgen würden noch die etwai- gen Erhaltungskosten von den Nutznießern zu begleichen sein, welche am Schlusse eines jeden Jahres entsprechend dem Wasserbezug zu vertheilen wären.
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