Vorstadtpfarrhofe der Betrag von 140 fl 85 xr, welcher im Verhältnisse des Wasserbezuges von Seite der Stadtgemeinde und Herrn Vorstadtpfarrer Dürnberger gedeckt werden soll. Der obige Betrag vertheilt sich daher wie folgt: Stadtgemeinde fl 106.54 Vorstadtpfarrer 34.35 und die jährlich durch 20 Jahre von Seite des Herrn Vorstadtpfarrers an die Stadtgemeinde zu leistenden Abschlagszalung würde 2 fl 76 xr betragen. Im Ganzen hätte daher der Herr Vorstadt-Pfarrer einen Betrag von fl 28.27 xr fl 2.76. = fl 31.03. durch 20 Jahre am Ende einer jeden Jahres an die Stadtgemeinde abzuzalen. Ausser den bereits ausgewiesenen Beträgen würden noch die etwaigen Erhaltungskosten von den Nutznießern zu begleichen sein, welche am Schlusse eines jeden Jahres entsprechend dem Wasserbezug zu vertheilen wären.
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