Ratsprotokoll vom 8. Oktober 1880

Trotzdem können aber zufolge des eingangs zitirten Erlasses schon der- malen jene Vorerhebun- gen betreffs des Kasernen- baus gepflogen werden die es seinerzeit möglich machen mit dem Bau ohne weitläufige Ver- handlungen beginnen zu können. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorste- hung mit der Einladung in Kenntnis eine die dießfalls geeigneten Anträge behufs weiterer Verhandlung im Sinne des § 5 und ad 5 des Ein- quatirungsgesetzes sammt Durchführungs-Verord- nung zu erstatten. Linz am 30. September 1880. Der kk Statthalter. Pino.“ Anschließend theilt der Vor- sitzende mit, daß von ihm nach per- in Gemeinschaft mit Herrn Gemeinderat Franz Wickhoff sönlich in Wien beim hohen kk Kriegsministe- rium eingeholte Infor- mation die Gemeinde die Kosten des etwaigen Kasernenbaus allein zu bestreiten haben werde. Hierüber wird diese Angelegenheit der Finanz-Section mit der Weisung zugemittelt,

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