Trotzdem können aber zufolge des eingangs zitirten Erlasses schon dermalen jene Vorerhebungen betreffs des Kasernenbaus gepflogen werden die es seinerzeit möglich machen mit dem Bau ohne weitläufige Verhandlungen beginnen zu können. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehung mit der Einladung in Kenntnis eine die dießfalls geeigneten Anträge behufs weiterer Verhandlung im Sinne des § 5 und ad 5 des Einquatirungsgesetzes sammt Durchführungs-Verordnung zu erstatten. Linz am 30. September 1880. Der kk Statthalter. Pino.“ Anschließend theilt der Vorsitzende mit, daß von ihm nach perin Gemeinschaft mit Herrn Gemeinderat Franz Wickhoff sönlich in Wien beim hohen kk Kriegsministerium eingeholte Information die Gemeinde die Kosten des etwaigen Kasernenbaus allein zu bestreiten haben werde. Hierüber wird diese Angelegenheit der Finanz-Section mit der Weisung zugemittelt,
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