Laut Mittheilung des kk General Commandos Wien vom 30. August l.J. Z. 13976 hat das kk Reichskriegsministerium mit Erlaß vom 12. August l.J. Z. 2789 bekannt gegeben, daß es vorbehaltlich der noch zu erbittenden Alh. Entscheidung, den vom General-Commando gestellten Antrage wornach Steyr statt Linz als Jäger Bataillons-Dislocation designirt wurde vollkommen einverstanden ist, vorausgesetzt, daß dortselbst geeignete Übungsplätze zu erhalten sein werden. Der Zeitpunkt jedoch wann diese Station tatsächlich wird belegt werden kann von Seite des kk Reichs-Kriegs-Ministeriums erst dann näher bezeichnet werden, wenn über die Rückverlegung des temporär in Tirol abwesenden LinienInfanterie-Regiments N. 59 und des FeldjägerBataillons N. 15 bestimmtere Anhalts-Punkte gewonnen werden können.
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