zugeflossen sein werden. Bei dem Umstande als sowol der Jubiläumsfond als auch der im Jahre 1878 durch freiwillige Subscription entstandene Armenversorgungsfond in Steyr den gleichen Zweck verfolgen, möge der loebl. Gemeinderat schon dermalen bewilligen, daß für das vereinigte Vermögen der beiden Fonde bei dem staedtischen Kasseamte ein eigener Conto mit der Bezeichnung „Jubiläums-Fond“ eröffnet, die bereits subscripirten, aber noch nicht eingezalten Beträge in Verrechnung genommen und die einlaufenden Baarbeträge bis zur seinerzeitigen Fundirung der diesbezüglichen Stiftung vorläufig bei der Sparkasse Steyr fructifizirt werden wollen. Wird über Antrag des G.R. Kautsch beschlossen zwar die Fructifizirung der zum Jubiläumsfonde einlangenden Baarbetraege in der hiesigen Sparkassa zu veranlassen, die Frage den Einbeziehung des Jubiläumsfondes in den Armenversorgungsfond aber noch vorher der I. Section zur Ventilirung und Antragstellung zu überweisen. 5. Wird über Antrag der Section der Franziska Leithe der Nachlaß eines Gemeinde-Umlagenrückstandes von 94 ½ xr bewilligt. (Z. 7723.) 6. Wird das Gewölbe an der Schloßmauer N 4. der Meistbietherin Cäzilia Kopetzky um den jährlichen Pachtschilling von 87 fl überlassen. Z. 9254.
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