Ratsprotokoll vom 10. September 1880

gegen Entrichtung obiger Gebür obwägen lassen kann. D. der Ertrag der Schweineschrägen 1. Der Pächter hat das Recht, für jedes auf dem Schweinemarkt am Ennsquai zum Verkauf gebrachte geschlachtete Schwein gegen Beistellung eines Schragens hiefür eine Gebür von 5 xr abzuverlangen. 2. Die nötigen Schrägen und ein Depot hie für wird dem Pächter von der Gemeinde beigestellt, jedoch hat derselbe für deren jedesmaliges Aus- u. Einräumen selbst zu sorgen. Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr am 10. September 1880. Der Bürgermeister: Georg Pointner m.p. Hiezu stellt die Section den Antrag, der loebl. Gemeinderath wolle den Comité Antrag genemigen. Wird mit den Zusatzantrag des G. R. Peyerl genemigt, daß die Offertausschreibung auch in der Steyrer Zeitung stattfinden solle. 2. In der Gemeinderatsitzung vom 3. Septb. 1880 wurde über Antrag des G.R. Dr. Hochhauser die Frage die Verfassung einer Chronik des Jubiläumsfeste für die Mit- und Nachwelt und deren Prämirung der I. Section zur Ventilirung und Antragstellung überwiesen.

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