I. Allgemeine Bedingungen. 1. Der Pacht beginnt am 1. Jänner 1880 und endet am 31. Dezember 1884. 2. Der Anbotpreis be- trägt für alle 4 Gefälle zusammen 14652 fl und werden sämmtliche Gefälle gemeinsam verpachtet, daher sich die Offerte auf alle 4 Gefälle zu erstrecken haben. 3. Die Offerte, welche den angebotenen Jahres-Pachtschilling zif- fernmässig angeben müssen, sind bis spätestens 10. October 1880 versiegelt mit der Bezeichnung „Offert für Pachtung der standt. Gefälle“ bei der Gemeinde Vorstehung zu überreichen und ist den- selben eine Caution pr 1500 fl in Baarem oder Wertpapierem mit pupillarmässiger Sicherheit anzuschließen. 4. Die Entscheidung über die Annahme der eingelaufenen Of- ferte steht dem Gemeinderate der Stadt Steyr zu welcher selber spätestens 8 Tage nach Ablauf des Ausschreibungs-Termines vor- nimmt u. diesfalls freies Verfügungsrecht hat. 5. Die Ersteher der Pachtung hat eine Caution in der Höhe eines Fünftels des offerieten Pachtschillings in Baarem oder Werthpa- pieren mit pupillarmässiger Sicherheit binnen längstens 3 Tagen nach Verständi- gung von die Uebertragung des Pachtes zu erlegen. 6. Ueber die Verpachtung sämmtlicher 4 Gefälle wird ein Vertrag abgeschlossen und hat die Kosten hievon der Pächter zu tragen.
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