Ratsprotokoll vom 10. September 1880

I. Allgemeine Bedingungen. 1. Der Pacht beginnt am 1. Jänner 1880 und endet am 31. Dezember 1884. 2. Der Anbotpreis beträgt für alle 4 Gefälle zusammen 14652 fl und werden sämmtliche Gefälle gemeinsam verpachtet, daher sich die Offerte auf alle 4 Gefälle zu erstrecken haben. 3. Die Offerte, welche den angebotenen Jahres-Pachtschilling ziffernmässig angeben müssen, sind bis spätestens 10. October 1880 versiegelt mit der Bezeichnung „Offert für Pachtung der standt. Gefälle“ bei der Gemeinde Vorstehung zu überreichen und ist denselben eine Caution pr 1500 fl in Baarem oder Wertpapierem mit pupillarmässiger Sicherheit anzuschließen. 4. Die Entscheidung über die Annahme der eingelaufenen Offerte steht dem Gemeinderate der Stadt Steyr zu welcher selber spätestens 8 Tage nach Ablauf des Ausschreibungs-Termines vornimmt u. diesfalls freies Verfügungsrecht hat. 5. Die Ersteher der Pachtung hat eine Caution in der Höhe eines Fünftels des offerieten Pachtschillings in Baarem oder Werthpapieren mit pupillarmässiger Sicherheit binnen längstens 3 Tagen nach Verständigung von die Uebertragung des Pachtes zu erlegen. 6. Ueber die Verpachtung sämmtlicher 4 Gefälle wird ein Vertrag abgeschlossen und hat die Kosten hievon der Pächter zu tragen.

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