Ratsprotokoll vom 10. September 1880

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 10. September 1880 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll über die 16. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag den 10. Septmb. 1880 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Georg Pointner. Vierbürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Landsiedl Franz Breslmayr Matias Perz Ferd. Gründler Josef Peyerl Josef Haller Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Wenzel Wenhart Anton Jäger v. Waldau Franz Wickhoff Carl Jäger v. Waldau Jakob Kautsch Schriftführer Statth. Concipist Carl Binder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzal von Gemeinderats Mitgliedern und bemerkt, daß es ihm herzlich freue die Herren Ge- meinderäte in dem nunmehr renovirten Rathssaale begrüs- sen zu können und wünsche er aus vollem Herzen, daß in diesem Saale auch fortan zum Nutzen und Frommen der Gemeinde Steyr beraten und gewirkt werden möge. Darauf entfernt sich der Vorsitzende und bringt der Vierbürgermeister Gust. Gschaider, welcher

Protokoll über die 16. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag den 10. Septmb. 1880 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Georg Pointner. Vierbürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Landsiedl Franz Breslmayr Matias Perz Ferd. Gründler Josef Peyerl Josef Haller Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Wenzel Wenhart Anton Jäger v. Waldau Franz Wickhoff Carl Jäger v. Waldau Jakob Kautsch Schriftführer Statth. Concipist Carl Binder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, constatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats Mitgliedern und bemerkt, daß es ihm herzlich freue die Herren Gemeinderäte in dem nunmehr renovirten Rathssaale begrüssen zu können und wünsche er aus vollem Herzen, daß in diesem Saale auch fortan zum Nutzen und Frommen der Gemeinde Steyr beraten und gewirkt werden möge. Darauf entfernt sich der Vorsitzende und bringt der Vierbürgermeister Gust. Gschaider, welcher

den Vorsitz übernimmt, das Dankschreiben des Bürgermeisters Pointner, für seine Ernennung zum Ehrenbürger der Stadtgemeinde Steyr zur Vorlesung, das also lautet: An Seine des Herrn Gustav Gschaider, Wolgeboren, Kaufmann & Vicebürgermeister in Steyr. Aus Ihrem freundlichen Schreiben vom 4. September 1880 Z 9193 habe ich entnommen daß mich der loebl. Gemeinderat der l.f. Kreisstadt Steyr zum Ehrenbürger dieser Stadt ernannt und mir hiedurch eine Anerkennung meiner Leistungen für das Gemeindewol gezollt hat, die mich auf das Freundigste berührt und mit gerechtem Stolze erfüllt. Ich danke dafür dem loebl. Gemeinderate aus innersten Herzen und bitte Euer Wolgeboren diesen Ausdruck meines Dankes demselben mit der Versicherung bekannt geben zu wollen daß ich die mir verliehene hohe Auszeichnung stets und immerdar zu würdigen wissen werde und stets meine ganzen Kräfte dem Wole unserer lieben Vaterstadt und meiner Mitbürger widmen und ihre Interessen nach Möglichkeit vertreten werde. Genemigen Euer Wolgeboren den Ausdruck meiner vollkommensten Hochachtung. Ihr ergebenen Georg Pointner m.p. Bürgerm. Steyr, am 9. Septb. 1880.

den Vorsitz übernimmt, das Dankschreiben des Bürgermeisters Pointner, für seine Ernen- nung zum Ehrenbürger der Stadtgemeinde Steyr zur Vorlesung, das also lautet: An Seine des Herrn Gustav Gschaider, Wol- geboren, Kaufmann & Vicebürgermeister in Steyr. Aus Ihrem freundlichen Schreiben vom 4. September 1880 Z 9193 habe ich entnommen daß mich der loebl. Gemeinderat der l.f. Kreisstadt Steyr zum Ehrenbürger dieser Stadt ernannt und mir hiedurch eine Anerkennung meiner Leistungen für das Gemeindewol gezollt hat, die mich auf das Freundigste berührt und mit ge- rechtem Stolze erfüllt. Ich danke dafür dem loebl. Gemeinde- rate aus innersten Herzen und bitte Euer Wolgeboren diesen Ausdruck mei- nes Dankes demselben mit der Versicherung bekannt geben zu wollen daß ich die mir verliehene hohe Aus- zeichnung stets und immerdar zu wür- digen wissen werde und stets meine ganzen Kräfte dem Wole unserer lieben Vaterstadt und meiner Mitbürger wid- men und ihre Interessen nach Möglich- keit vertreten werde. Genemigen Euer Wolgeboren den Aus- druck meiner vollkommensten Hochachtung. Ihr ergebenen Georg Pointner m.p. Bürgerm. Steyr, am 9. Septb. 1880.

Wird mit Beifall zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Pointner übernimmt wieder den Vorsitz u. verliest das Dankschreiben des Herrn Josef Werndl für seine Ernen nung zum Ehrenbürger der Stadt Steyr, das also lautet: Steyr den 8. Septemb. 1880. An die loebl. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Laut Dekretes vom 31. v.Mts. Z. 9040 wurde ich in die Kenntnis gesetzt, daß der Gemeinde- rat der Stadt Steyr mir am 30. August d.J. einstimmig das Ehrenbürgerrecht dieser Stadt verliehen hat. Ich beehre mich nur für die- se ehrende Auszeichnung meinen wärmsten Dank mit dem Ersuchen auszusprechen, den- selben zur Kenntniß des loebl. Gemeindera- tes der Stadt Steyr zu bringen. Hochachtungsvoll Josef Werndl m.p. Wird mit Beifall zur Kenntniß genommen. Weiters wird noch die Erlassung von besonderen Dankschreiben aus Anlaß des verflossenen Jubi- läumsfestes beschlossen und zwar: a an das loebl. Bürgerkorps Commdo in Steyr, b an daß loebl. Feuerwehr Commdo in Steyr, c an das Landes Gendarmerie Commdo in Linz, für die bereitwillige Fürsorge bezüglich des Sicher- heits Dienstes während des Festes und d an den Herrn k.k. Realschul Profeßor Tomas Bauernfeind für die unentgeltliche Verfassung der Geschichte Steyrs. Dann wird außer dem

Wird mit Beifall zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Pointner übernimmt wieder den Vorsitz u. verliest das Dankschreiben des Herrn Josef Werndl für seine Ernen nung zum Ehrenbürger der Stadt Steyr, das also lautet: Steyr den 8. Septemb. 1880. An die loebl. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Laut Dekretes vom 31. v.Mts. Z. 9040 wurde ich in die Kenntnis gesetzt, daß der Gemeinderat der Stadt Steyr mir am 30. August d.J. einstimmig das Ehrenbürgerrecht dieser Stadt verliehen hat. Ich beehre mich nur für diese ehrende Auszeichnung meinen wärmsten Dank mit dem Ersuchen auszusprechen, denselben zur Kenntniß des loebl. Gemeinderates der Stadt Steyr zu bringen. Hochachtungsvoll Josef Werndl m.p. Wird mit Beifall zur Kenntniß genommen. Weiters wird noch die Erlassung von besonderen Dankschreiben aus Anlaß des verflossenen Jubiläumsfestes beschlossen und zwar: a an das loebl. Bürgerkorps Commdo in Steyr, b an daß loebl. Feuerwehr Commdo in Steyr, c an das Landes Gendarmerie Commdo in Linz, für die bereitwillige Fürsorge bezüglich des Sicherheits Dienstes während des Festes und d an den Herrn k.k. Realschul Profeßor Tomas Bauernfeind für die unentgeltliche Verfassung der Geschichte Steyrs. Dann wird außer dem

von der Gemeinde Vorstehung bereits öffentlich ausgesprochenen Danke und Anerkennung an die loebl. Vereine und Körperschaften für die rege Beteiligung u. Mitwirkung der Dank & die vollkommene Anerkennung an dem Feste noch besonders durch Erheben von den Sitzen votirt: den beiden Herren Redacteuren der hiesigen Tagesblätter für ihre im Interesse des Festes gehabten Mühewaltung, dann dem staedtischen Amtspersonale, vorzüglich dem kk. Statthalterei Concipisten H. Carl Binder, dann den Kassindirector Herrn Stefan Willner, dem Kanzleidirector H. Franz Amtmann, u. dem staedt Ingenieur H. Johann Bogactky für ihre außerordentlichen Mühewaltung u. Verwendung bei dem Jubiläumsfeste. Ferner wird dem Herrn und Landtags Gemeinderate u Reichsrathsabgeordneten Franz Wickhoff für die Abhaltung der Festrede und dem Herrn Commandanten des Bürger Corps Franz Bichler für die mühevolle u. umsichtige Mitwirkung des unter seinen Commando stehenden BürgerCorps der specielle schriftliche Dank votirt, weiter auch die Erlasse von Dankschreiben an die Herren Obmänner des Finanz- /: Herr Leop. Huber :/ Ausstellungs- /: H. Wilh. Klein :/ Fest- /: H. Dr. Alois Spängler :/

von der Gemeinde Vorstehung bereits öffent- lich ausgesprochenen Danke und Anerkennung an die loebl. Vereine und Körperschaften für die rege Beteiligung u. Mitwirkung der Dank & die vollkommene Anerkennung an dem Feste noch besonders durch Erheben von den Sitzen votirt: den beiden Herren Redacteuren der hiesigen Tagesblätter für ihre im Interesse des Festes gehab- ten Mühewaltung, dann dem staedtischen Amtspersonale, vorzüglich dem kk. Statt- halterei Concipisten H. Carl Binder, dann den Kassindirector Herrn Stefan Willner, dem Kanzleidirector H. Franz Amtmann, u. dem staedt Ingenieur H. Johann Bo- gactky für ihre außerordentlichen Mühe- waltung u. Verwendung bei dem Jubi- läumsfeste. Ferner wird dem Herrn und Landtags Gemeinderate u Reichsrathsabgeordneten Franz Wickhoff für die Abhaltung der Fest- rede und dem Herrn Commandanten des Bürger Corps Franz Bichler für die mühe- volle u. umsichtige Mitwirkung des un- ter seinen Commando stehenden Bürger- Corps der specielle schriftliche Dank vo- tirt, weiter auch die Erlasse von Dank- schreiben an die Herren Obmänner des Finanz- /: Herr Leop. Huber :/ Ausstellungs- /: H. Wilh. Klein :/ Fest- /: H. Dr. Alois Spängler :/

Vergnügungs- /: H. Rudolf Ackerl :/ und Decorations- Comités /: H. Ludw. Werndl :/ beschlossen. Endlich wird noch als Schlußfeier zu den Festen die Abhaltung einer geselligen Abendunterhal- tung in Verbindung mit einem Tanzkränzchen unter Einladung der bei den Feste beteiligt gewe- senen Ehrendamen und Ehrenjungfrauen und zwar noch in diesem Monate beschlossen. Nunmehr wird zur Tagesordnung überge- gangen. Tagesordnung I. Section 1. Sectionsbericht über die Anzeige des städtischen Cassaamtes betreffend die am Jahresschlusse bevorstehende Erlöschung der gegenwärtigen Verpachtung der staedt. Gefälle und über das hiemit in Verbindung stehende Gesuch des Herrn Franz Werndl, Werksbesitzer in Unter- himmel bei Steyr um Ermässigung auf die Hälfte der für Auswärtige bestehenden Maut- gebür beim staedt. Mautschranken in Aichet gegen Uebername des Mautrechtes von seiner außerhalb des Kalkofen in Aichet befindlichen Brücke seitens der Gemeinde. 2. Sections-Antrag wegen Verfassung einer Chronik des Jubiläums Festes für die Mit- und Nachwelt. 3. Sections-Antrag wegen Textirung der Diplome für die jüngst ernannten Ehrenbürger.

Vergnügungs- /: H. Rudolf Ackerl :/ und DecorationsComités /: H. Ludw. Werndl :/ beschlossen. Endlich wird noch als Schlußfeier zu den Festen die Abhaltung einer geselligen Abendunterhaltung in Verbindung mit einem Tanzkränzchen unter Einladung der bei den Feste beteiligt gewesenen Ehrendamen und Ehrenjungfrauen und zwar noch in diesem Monate beschlossen. Nunmehr wird zur Tagesordnung übergegangen. Tagesordnung I. Section 1. Sectionsbericht über die Anzeige des städtischen Cassaamtes betreffend die am Jahresschlusse bevorstehende Erlöschung der gegenwärtigen Verpachtung der staedt. Gefälle und über das hiemit in Verbindung stehende Gesuch des Herrn Franz Werndl, Werksbesitzer in Unterhimmel bei Steyr um Ermässigung auf die Hälfte der für Auswärtige bestehenden Mautgebür beim staedt. Mautschranken in Aichet gegen Uebername des Mautrechtes von seiner außerhalb des Kalkofen in Aichet befindlichen Brücke seitens der Gemeinde. 2. Sections-Antrag wegen Verfassung einer Chronik des Jubiläums Festes für die Mit- und Nachwelt. 3. Sections-Antrag wegen Textirung der Diplome für die jüngst ernannten Ehrenbürger.

II. Section 4. Sectionsbericht in Betreff der Rechnungs-Manipulation bei dem Jubiläumsfonde 5. Protokollargesuch um Abschreibung eines Gemeinde-Umlagen-Rückstandes. 6. Lizitations-Protokoll über das verlizitirte Gewölbe N. 4 an der Schloßmauer. 7. Antraege die Section wegen Erteilung von Remunerationen für Dienstleistungen anläßlich der Jubiläunerfestlichkeiten. III. Section 8. Bauamtsbericht über die Notwendigkeit der Herstellung eines gedeckten Kanales im Exjesuitengebäude. 9. Ausweis des staedt. Bauamtes über den Kohlenbedarf pro 1880/81, für die staedtischen Gebäude und Schulen. IV. Section 10 Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Pfünde pr monatlich 7 fl. 11. Verleihung einer Leopold Pacher'schen Pfründe pr täglich 17 xr. I. Section Der Obmann den I. Section G.R. Anton Jäger v. Waldau erwähnt, daß in einer der letzten Sitzungen des Gemeinderates beschlossen worden sei, die Frage wegen der Wiederverpachtung der 4 staedtischen Gefälle und das Gesuch des Herrn Franz Werndl wegen Ermässigung der Mautgebür

II. Section 4. Sectionsbericht in Betreff der Rechnungs-Mani- pulation bei dem Jubiläumsfonde 5. Protokollargesuch um Abschreibung eines Ge- meinde-Umlagen-Rückstandes. 6. Lizitations-Protokoll über das verlizitir- te Gewölbe N. 4 an der Schloßmauer. 7. Antraege die Section wegen Erteilung von Remunerationen für Dienstleistun- gen anläßlich der Jubiläunerfestlichkei- ten. III. Section 8. Bauamtsbericht über die Notwendigkeit der Herstellung eines gedeckten Kanales im Exjesuitengebäude. 9. Ausweis des staedt. Bauamtes über den Kohlenbedarf pro 1880/81, für die staedtischen Gebäude und Schulen. IV. Section 10 Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Pfünde pr monatlich 7 fl. 11. Verleihung einer Leopold Pacher'schen Pfrün- de pr täglich 17 xr. I. Section Der Obmann den I. Section G.R. Anton Jäger v. Waldau erwähnt, daß in einer der letzten Sit- zungen des Gemeinderates beschlossen worden sei, die Frage wegen der Wiederverpachtung der 4 staedti- schen Gefälle und das Gesuch des Herrn Franz Werndl wegen Ermässigung der Mautgebür

beim staedt. Mautschranken in Aichet einem Comité zur Beratung zu übergeben. Die- ses Comité beantragt nun, daß die Verpach- tung der 4 staedt. Gefälle auf weitere 4 Jahre d.i. bis 31. Dezbr. 1884 mittelst Offert- ausschreibung mit dem letzten Anbote von 14652 fl und dem Termine bis 10. October 1880, dann unter den im Amte aufliegenden Pachtbedingnissen einzuleiten wäre. Die Verlautbarung der Offertausschreibung hätte zu geschehen in der Wiener Zeitung, Linzer Zeitung, Grazer Tagespost, Steyrer Alpen- boten, Welser Anzeiger und in der Linzer Tages- post. Betreffend das Gesuch des Herrn Franz Werndl wegen Ermässigung der Mautgebür für seine Fuhrwerke bei dem staedt. Maut- schranken in Aichet gegen Abtretung seines Brückmauthrechtes außerhalb des Kalk- ofens in Aichet an die Gemeinde – so kann das Comité die Gewärung dieses Ansuchens in Folge der gepflogenen Erhebungen und im Hinblicke auf die bevorstehende Wiederverpach- tung der städt. Gefälle dem loebl. Gemein- derate nicht empfehlen. Die Pachtbedingnisse welche vorgelesen werden lauten: Pachtbeding- niß hinsichtlich der Verpachtung der staedt. Gefälle, nemlich: 1. Pflaster u. Brückenmaut-Gefälle, 2. Marktplatz- u. Standel-Gefälle, 3. Wag- u. Nie- derlags-Gefälle und 4. Ertrag der Schweine- schrägen.

beim staedt. Mautschranken in Aichet einem Comité zur Beratung zu übergeben. Dieses Comité beantragt nun, daß die Verpachtung der 4 staedt. Gefälle auf weitere 4 Jahre d.i. bis 31. Dezbr. 1884 mittelst Offertausschreibung mit dem letzten Anbote von 14652 fl und dem Termine bis 10. October 1880, dann unter den im Amte aufliegenden Pachtbedingnissen einzuleiten wäre. Die Verlautbarung der Offertausschreibung hätte zu geschehen in der Wiener Zeitung, Linzer Zeitung, Grazer Tagespost, Steyrer Alpenboten, Welser Anzeiger und in der Linzer Tagespost. Betreffend das Gesuch des Herrn Franz Werndl wegen Ermässigung der Mautgebür für seine Fuhrwerke bei dem staedt. Mautschranken in Aichet gegen Abtretung seines Brückmauthrechtes außerhalb des Kalkofens in Aichet an die Gemeinde – so kann das Comité die Gewärung dieses Ansuchens in Folge der gepflogenen Erhebungen und im Hinblicke auf die bevorstehende Wiederverpachtung der städt. Gefälle dem loebl. Gemeinderate nicht empfehlen. Die Pachtbedingnisse welche vorgelesen werden lauten: Pachtbedingniß hinsichtlich der Verpachtung der staedt. Gefälle, nemlich: 1. Pflaster u. Brückenmaut-Gefälle, 2. Marktplatz- u. Standel-Gefälle, 3. Wag- u. Niederlags-Gefälle und 4. Ertrag der Schweineschrägen.

I. Allgemeine Bedingungen. 1. Der Pacht beginnt am 1. Jänner 1880 und endet am 31. Dezember 1884. 2. Der Anbotpreis beträgt für alle 4 Gefälle zusammen 14652 fl und werden sämmtliche Gefälle gemeinsam verpachtet, daher sich die Offerte auf alle 4 Gefälle zu erstrecken haben. 3. Die Offerte, welche den angebotenen Jahres-Pachtschilling ziffernmässig angeben müssen, sind bis spätestens 10. October 1880 versiegelt mit der Bezeichnung „Offert für Pachtung der standt. Gefälle“ bei der Gemeinde Vorstehung zu überreichen und ist denselben eine Caution pr 1500 fl in Baarem oder Wertpapierem mit pupillarmässiger Sicherheit anzuschließen. 4. Die Entscheidung über die Annahme der eingelaufenen Offerte steht dem Gemeinderate der Stadt Steyr zu welcher selber spätestens 8 Tage nach Ablauf des Ausschreibungs-Termines vornimmt u. diesfalls freies Verfügungsrecht hat. 5. Die Ersteher der Pachtung hat eine Caution in der Höhe eines Fünftels des offerieten Pachtschillings in Baarem oder Werthpapieren mit pupillarmässiger Sicherheit binnen längstens 3 Tagen nach Verständigung von die Uebertragung des Pachtes zu erlegen. 6. Ueber die Verpachtung sämmtlicher 4 Gefälle wird ein Vertrag abgeschlossen und hat die Kosten hievon der Pächter zu tragen.

I. Allgemeine Bedingungen. 1. Der Pacht beginnt am 1. Jänner 1880 und endet am 31. Dezember 1884. 2. Der Anbotpreis be- trägt für alle 4 Gefälle zusammen 14652 fl und werden sämmtliche Gefälle gemeinsam verpachtet, daher sich die Offerte auf alle 4 Gefälle zu erstrecken haben. 3. Die Offerte, welche den angebotenen Jahres-Pachtschilling zif- fernmässig angeben müssen, sind bis spätestens 10. October 1880 versiegelt mit der Bezeichnung „Offert für Pachtung der standt. Gefälle“ bei der Gemeinde Vorstehung zu überreichen und ist den- selben eine Caution pr 1500 fl in Baarem oder Wertpapierem mit pupillarmässiger Sicherheit anzuschließen. 4. Die Entscheidung über die Annahme der eingelaufenen Of- ferte steht dem Gemeinderate der Stadt Steyr zu welcher selber spätestens 8 Tage nach Ablauf des Ausschreibungs-Termines vor- nimmt u. diesfalls freies Verfügungsrecht hat. 5. Die Ersteher der Pachtung hat eine Caution in der Höhe eines Fünftels des offerieten Pachtschillings in Baarem oder Werthpa- pieren mit pupillarmässiger Sicherheit binnen längstens 3 Tagen nach Verständi- gung von die Uebertragung des Pachtes zu erlegen. 6. Ueber die Verpachtung sämmtlicher 4 Gefälle wird ein Vertrag abgeschlossen und hat die Kosten hievon der Pächter zu tragen.

7. die Einzalung des Pachtschillings erfolgt vier- teljährig vorhinein und behält sich die Gemeinde das Recht bevor, bei einer ein- monatlichen Säumniß in dieser Einzalung den Pacht ohne Rücksicht auf die Zeit so- gleich als aufgelöst zu betrachten, auf Kosten und Gefahr des Pächters eine neu- erliche Verpachtung einzuleiten u. für jeden hindurch erlittenen Schaden sich aus der Cau- tion eventuell aus dem übrigen Vermö- gen des Pächters schadlos zu halten. 8. Die Gemeinde gewährt dem Pächter ihren Schutz u. Beistand gegen jede Beeinträchtigung seiner durch die Pachtung erworbenen Rechte. II. Specielles über die einzelnen Gefälle A. Pflaster- u. Brückenmauth-Gefälle 1. Der Tarif hiefür ist: a. von jedem Stück Zug- vieh ohne Unterschied der Gattung oder die La- dung der Wägen, sowie von jedem Stück Reitpferd 5 xr b. von jedem Stück schweren Triebvieh, als Pferde, Rinder, Esel u. Maulthiere 3 xr c. von jedem Stück leichteren Triebvieh. 1 ½ xr 2. Die Mauth ist sowol bem An- als auch beim Austritte des durch die Grenze des Stadtgebiete bestimmten Maut-Rayons zu zalen. Hievon bestehen nachstehende Ausnamen: a. Für Transitofuhren ist nur bei der Einbruch- Station die Mautgebür zu entrichten, wenn dieselben als solche bei der Einbruch-Station

7. die Einzalung des Pachtschillings erfolgt vierteljährig vorhinein und behält sich die Gemeinde das Recht bevor, bei einer einmonatlichen Säumniß in dieser Einzalung den Pacht ohne Rücksicht auf die Zeit sogleich als aufgelöst zu betrachten, auf Kosten und Gefahr des Pächters eine neuerliche Verpachtung einzuleiten u. für jeden hindurch erlittenen Schaden sich aus der Caution eventuell aus dem übrigen Vermögen des Pächters schadlos zu halten. 8. Die Gemeinde gewährt dem Pächter ihren Schutz u. Beistand gegen jede Beeinträchtigung seiner durch die Pachtung erworbenen Rechte. II. Specielles über die einzelnen Gefälle A. Pflaster- u. Brückenmauth-Gefälle 1. Der Tarif hiefür ist: a. von jedem Stück Zugvieh ohne Unterschied der Gattung oder die Ladung der Wägen, sowie von jedem Stück Reitpferd 5 xr b. von jedem Stück schweren Triebvieh, als Pferde, Rinder, Esel u. Maulthiere 3 xr c. von jedem Stück leichteren Triebvieh. 1 ½ xr 2. Die Mauth ist sowol bem An- als auch beim Austritte des durch die Grenze des Stadtgebiete bestimmten Maut-Rayons zu zalen. Hievon bestehen nachstehende Ausnamen: a. Für Transitofuhren ist nur bei der EinbruchStation die Mautgebür zu entrichten, wenn dieselben als solche bei der Einbruch-Station

angemeldet werden, und der Frachter sich bei der Ausbruch-Station durch die Mautbollette darüber ausweist, daß die Fuhr an einem und demselben Tage die Einu. Ausbruch-Station paßirt hat. b. Die Bewohner von Steyr sind bei dem Austritte von der Mautentrichtung befreit und nur beim Eintritte, respective bei der Rückkehr in die Stadt mautpflichtig. c. Gänzlich befreit von der Mautentrichtung sind 1. Oekonomie- u. Wirthschaftsfuhren mit Dünger ohne Unterschied, ob sie von staedt. Bewohnern oder Auswärtigen verrichtet werden; jedoch müssen die betreffenden Wägen bei der Einfuhr entweder leer oder mit Stroh, und bei der Ausfuhr nur mit Dünger beladen sein. 2. Die Gemeindefuhren für die Gasfabrik. 3. Die staedt. Wirthschaftsfuhren mit dem Strassenkoth u. Strassen-Conservirungs Materiale und mit Bau- und Brückenhölzern für staedt. Zwecke. 4. Die zum Bahnhofe fahrenden Fiaker, wenn sie hiezu dienstlich verpflichtet sind, u. die hiezu fahrenden Onmibuße vom Hotel Crammer, Hotel Krebs u. Hotel Schiff, alle diese jedoch nur dann, wenn sie ohne Passagiere zurückfahren. d. Im Uebrigen haben hinsichtlich der Befreiung die für die aeraische Mauth erlassenen Vorschriften zu gelten.

angemeldet werden, und der Frachter sich bei der Ausbruch-Station durch die Maut- bollette darüber ausweist, daß die Fuhr an einem und demselben Tage die Ein- u. Ausbruch-Station paßirt hat. b. Die Bewohner von Steyr sind bei dem Austritte von der Mautentrichtung befreit und nur beim Eintritte, respective bei der Rückkehr in die Stadt mautpflichtig. c. Gänzlich befreit von der Mautentrichtung sind 1. Oekonomie- u. Wirthschaftsfuhren mit Dünger ohne Unterschied, ob sie von staedt. Bewohnern oder Auswärtigen ver- richtet werden; jedoch müssen die betref- fenden Wägen bei der Einfuhr entweder leer oder mit Stroh, und bei der Ausfuhr nur mit Dünger beladen sein. 2. Die Gemeindefuhren für die Gasfabrik. 3. Die staedt. Wirthschaftsfuhren mit dem Stras- senkoth u. Strassen-Conservirungs Materiale und mit Bau- und Brückenhölzern für staedt. Zwecke. 4. Die zum Bahnhofe fahrenden Fiaker, wenn sie hiezu dienstlich verpflichtet sind, u. die hiezu fahrenden Onmibuße vom Hotel Crammer, Hotel Krebs u. Hotel Schiff, alle diese jedoch nur dann, wenn sie ohne Pas- sagiere zurückfahren. d. Im Uebrigen haben hinsichtlich der Befreiung die für die aeraische Mauth erlassenen Vor- schriften zu gelten.

3. Der Pächter hat die zur Ausübung seines Rechtes nötigen Mautbolletten aus Eige- nem beizuschaffen und jede mautpflichti- ge Partei hiemit beteilen zu lassen. 4. Zur Ausübung des Pachtgefälles wird dem Pächter bei jedem Schranken ein von Seite der Gemeinde zu bestimmendes Locale zur unentgeldlichen Benützung auf die Dauer der Pachtzeit überlassen; jedoch hat der Päch- ter die kleinen Reparaturen an Oefen, Fen- stern u. dgl. sowie dessen Reinigung u. Weißi- gung aus Eigenem zu bestreiten, und das- selbe nach Ablaufe der Pachtzeit wieder im reinlichen, guten Zustande zurückzugeben; sowie auch für jede aus Verschulden des Benützens entstandene Beschädigung des- selben Schadenersatz zu leisten. 5. Die in der Nähe eines jeden Schrankens von der Gemeinde-Vorstehung beigestellte Laterne, welche während der ganzen Nacht zu brennen haben, hat der Pächter auf seine Kosten zu beleuchten, respective der Gemein- de die hiefür bestrittenen Beleuchtungskosten mit Schluß eines jeden Jahres zu ersetzen. 6. Der Pächter ist unter eigener Haftung verpflich- tet, in Angelegenheit der Verzehrungssteuer- Zuschläge die Ueberwachung der einzuführenden Verzehrungssteuerpflichtigen Gegenstände zu besorgen.

3. Der Pächter hat die zur Ausübung seines Rechtes nötigen Mautbolletten aus Eigenem beizuschaffen und jede mautpflichtige Partei hiemit beteilen zu lassen. 4. Zur Ausübung des Pachtgefälles wird dem Pächter bei jedem Schranken ein von Seite der Gemeinde zu bestimmendes Locale zur unentgeldlichen Benützung auf die Dauer der Pachtzeit überlassen; jedoch hat der Pächter die kleinen Reparaturen an Oefen, Fenstern u. dgl. sowie dessen Reinigung u. Weißigung aus Eigenem zu bestreiten, und dasselbe nach Ablaufe der Pachtzeit wieder im reinlichen, guten Zustande zurückzugeben; sowie auch für jede aus Verschulden des Benützens entstandene Beschädigung desselben Schadenersatz zu leisten. 5. Die in der Nähe eines jeden Schrankens von der Gemeinde-Vorstehung beigestellte Laterne, welche während der ganzen Nacht zu brennen haben, hat der Pächter auf seine Kosten zu beleuchten, respective der Gemeinde die hiefür bestrittenen Beleuchtungskosten mit Schluß eines jeden Jahres zu ersetzen. 6. Der Pächter ist unter eigener Haftung verpflichtet, in Angelegenheit der VerzehrungssteuerZuschläge die Ueberwachung der einzuführenden Verzehrungssteuerpflichtigen Gegenstände zu besorgen.

B. Marktplatz und Standlgefälle 1. der Tarif hiefür beträgt. a. für Verkaufsplätze u Stände v. 4 Met. Länge u. darüb. 35 xr b. von 2 Meter Länge und darüber 17 1/2 xr c. Für einen Meter Länge u. darüber 9 xr d. für noch kleinere Verkaufsplätze 5 ½ xr e. für jeden Wagen u. Schlitten, auf dem sich Feilschaften befinden 5 ½ xr f. von jedem Korb, Karren, Kränzel, Schaffl u.s.w. worin sich Feilschaften befinden 2 xr g. von jedem Stück Vieh großer Gattung 5 1/2 xr h. von jeden Stück Vieh kleine Gattung 2 xr 2. Das Marktplatz und Standelgefälle ist von allen Feilschaften ohne Unterschied mit Ausname der Stände u. Hütten an den beiden je achttägigen Jahrmärkten nach obigem Tarife einzuheben, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß während der Dauer der beiden Jahrmärkte die Feilhaltungsgebür blos von den nicht in Ständen und Hütten feilgebotenen Victualien abgenommen werden darf, und daher keineswegs vor anderen Marktwaaren, auch wenn selbe blos auf dem Boden gelagert oder an Häusern aufgehängt sind, oder in Körben feilgehalten werden und dergleichen. C. Das Wag- und Niederlags-Gefälle Der Tarif hiefür beträgt: a. für je 100 Kilogramm 4 xr b. für jedes Schwein 5 1/2 xr c. für ein einmaliges Abwägen auf der Handwage an den Wochenmärkten ohne Rücksicht auf das Gewicht der Waare 2 xr

B. Marktplatz und Standlgefälle 1. der Tarif hiefür beträgt. a. für Verkaufsplätze u Stände v. 4 Met. Länge u. darüb. 35 xr b. von 2 Meter Länge und darüber 17 1/2 xr c. Für einen Meter Länge u. darüber 9 xr d. für noch kleinere Verkaufsplätze 5 ½ xr e. für jeden Wagen u. Schlitten, auf dem sich Feilschaften befinden 5 ½ xr f. von jedem Korb, Karren, Kränzel, Schaffl u.s.w. worin sich Feilschaften befinden 2 xr g. von jedem Stück Vieh großer Gattung 5 1/2 xr h. von jeden Stück Vieh kleine Gattung 2 xr 2. Das Marktplatz und Standelgefälle ist von al- len Feilschaften ohne Unterschied mit Ausna- me der Stände u. Hütten an den beiden je achttägigen Jahrmärkten nach obigem Tarife einzuheben, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß während der Dauer der beiden Jahrmärkte die Feilhaltungsgebür blos von den nicht in Stän- den und Hütten feilgebotenen Victualien abge- nommen werden darf, und daher keineswegs vor anderen Marktwaaren, auch wenn selbe blos auf dem Boden gelagert oder an Häusern auf- gehängt sind, oder in Körben feilgehalten wer- den und dergleichen. C. Das Wag- und Niederlags-Gefälle Der Tarif hiefür beträgt: a. für je 100 Kilogramm 4 xr b. für jedes Schwein 5 1/2 xr c. für ein einmaliges Abwägen auf der Handwage an den Wochenmärkten ohne Rücksicht auf das Gewicht der Waare 2 xr

d. Für die Aufbewahrung von Gütern für jede Wo- che pr 100 Kilogramm 2 xr e. Das Zettelgeld beträgt 1 xr 2. Die erforderlichen Wagen und Gewichte nebst sonstigen Requisiten hiezu werden dem Päch- ter mit einem Inventar zur Gebrauchsname während der Pachtdauer übergeben; dieselben sind nach Ablauf der Pachtzeit in der nämlichen Gattung und Anzal im ordentlichen Zustande zurückzustellen und ist für jedes abgehen- de Stück voller Ersatz zu leisten. 3. Dem Pächter wird zur Ausübung dieses Ge- fälles ein Schreibzimmer, dessen Mitbenützung sich die Gemeinde jedoch verbehält zur Verfügung ge- stellt. 4. Der Pächter haftet für alle ihm zur Aufbewah- rung übergebenen Güter u. Waaren; doch ist ihm nur die Einlagerung von kaufmännischen Gütern u Waaren, welche keinem Verderben unterliegen, gestattet. Hinsichtlich der Beschaf- fenheit dieser Waaren, insbesonders in Bezug auf die sanitäts- u. feuerpolizeilichen Bedingungen, u. der Zeitdauer der Einlagerung hat sich der Pächter der Einsprache, respect. dem Einlage- rungsverbote der Gemeinde Vorstehung Steyr unbedingt zu fügen. 5. Der Pächter ist verpflichtet, an den Wochenmarkts- tagen am Stadtplatze eine Handwage mit einem in Pflicht genommenen Organe aufzustellen, auf welchen das Publikum seine Marktwaaren

d. Für die Aufbewahrung von Gütern für jede Woche pr 100 Kilogramm 2 xr e. Das Zettelgeld beträgt 1 xr 2. Die erforderlichen Wagen und Gewichte nebst sonstigen Requisiten hiezu werden dem Pächter mit einem Inventar zur Gebrauchsname während der Pachtdauer übergeben; dieselben sind nach Ablauf der Pachtzeit in der nämlichen Gattung und Anzal im ordentlichen Zustande zurückzustellen und ist für jedes abgehende Stück voller Ersatz zu leisten. 3. Dem Pächter wird zur Ausübung dieses Gefälles ein Schreibzimmer, dessen Mitbenützung sich die Gemeinde jedoch verbehält zur Verfügung gestellt. 4. Der Pächter haftet für alle ihm zur Aufbewahrung übergebenen Güter u. Waaren; doch ist ihm nur die Einlagerung von kaufmännischen Gütern u Waaren, welche keinem Verderben unterliegen, gestattet. Hinsichtlich der Beschaffenheit dieser Waaren, insbesonders in Bezug auf die sanitäts- u. feuerpolizeilichen Bedingungen, u. der Zeitdauer der Einlagerung hat sich der Pächter der Einsprache, respect. dem Einlagerungsverbote der Gemeinde Vorstehung Steyr unbedingt zu fügen. 5. Der Pächter ist verpflichtet, an den Wochenmarktstagen am Stadtplatze eine Handwage mit einem in Pflicht genommenen Organe aufzustellen, auf welchen das Publikum seine Marktwaaren

gegen Entrichtung obiger Gebür obwägen lassen kann. D. der Ertrag der Schweineschrägen 1. Der Pächter hat das Recht, für jedes auf dem Schweinemarkt am Ennsquai zum Verkauf gebrachte geschlachtete Schwein gegen Beistellung eines Schragens hiefür eine Gebür von 5 xr abzuverlangen. 2. Die nötigen Schrägen und ein Depot hie für wird dem Pächter von der Gemeinde beigestellt, jedoch hat derselbe für deren jedesmaliges Aus- u. Einräumen selbst zu sorgen. Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr am 10. September 1880. Der Bürgermeister: Georg Pointner m.p. Hiezu stellt die Section den Antrag, der loebl. Gemeinderath wolle den Comité Antrag genemigen. Wird mit den Zusatzantrag des G. R. Peyerl genemigt, daß die Offertausschreibung auch in der Steyrer Zeitung stattfinden solle. 2. In der Gemeinderatsitzung vom 3. Septb. 1880 wurde über Antrag des G.R. Dr. Hochhauser die Frage die Verfassung einer Chronik des Jubiläumsfeste für die Mit- und Nachwelt und deren Prämirung der I. Section zur Ventilirung und Antragstellung überwiesen.

Die Section stellt hiezu den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle die Verfassung einer Chro- nik des Jubiläumsfestes für die Mit- und Nachwelt beschließen und für die diesfalls ein- gelangte und als best anerkannte Denkschrift, welche zwei bis Höchstens fünf Druckbogen um- fassen solle, eine Prämie im Betrage von 20 Dukaten bestimmen. Das Comité zur Prüfung der eingelangten Manuscripte soll aus drei spä- ter zu wählenden Mitgliedern bestehen. Für die Einsendung der dießbezüglichen Manuscripte hätte als letzter Termin der 1. Dezember 1880 zu gelten. Einhellig nach Antrag 3. Komt der Sections-Antrag wegen Textirung der Diplome für die jüngst ernannten Ehrenbür- ger zur Vorlesung, welcher dahin geht, daß Herr Dr. Hochhauser und Herr Statthalterei-Conzi- pist Binder zu ersuchen sei, die Textirung der Diplome für die jüngst ernannten Ehrenbürger zu übernehmen. Beschluß einhellig nach Antrag II. Section. 4. Der Obmann G.R. Leopeld Huber verliest den Sectionsbericht in Betreff der Rechnungs- Manipulation bei dem Jubiläumsfonde - der- selbe lautet: In Betreff dee Rechnungs- Manipulation über das Vermögen des Jubilä- umsfondes kann erst dann umfassender Be- richt erstattet werden, wenn die von den hie- sigen Sparkasse und der Stadtgemeinde Steyr diesem Fonde gewidmeten Beträge

gegen Entrichtung obiger Gebür obwägen lassen kann. D. der Ertrag der Schweineschrägen 1. Der Pächter hat das Recht, für jedes auf dem Schweinemarkt am Ennsquai zum Verkauf ge- brachte geschlachtete Schwein gegen Beistellung eines Schragens hiefür eine Gebür von 5 xr abzuverlangen. 2. Die nötigen Schrägen und ein Depot hie für wird dem Pächter von der Gemeinde beigestellt, jedoch hat derselbe für deren jedesmaliges Aus- u. Einräumen selbst zu sorgen. Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr am 10. September 1880. Der Bürgermeister: Georg Pointner m.p. Hiezu stellt die Section den Antrag, der loebl. Gemeinderath wolle den Comité Antrag gene- migen. Wird mit den Zusatzantrag des G. R. Peyerl genemigt, daß die Offertausschreibung auch in der Steyrer Zeitung stattfinden solle. 2. In der Gemeinderatsitzung vom 3. Septb. 1880 wurde über Antrag des G.R. Dr. Hochhauser die Frage die Verfassung einer Chronik des Jubiläumsfeste für die Mit- und Nachwelt und deren Prämirung der I. Section zur Ventilirung und Antragstellung überwiesen.

Die Section stellt hiezu den Antrag: Der löbl. Gemeinderat wolle die Verfassung einer Chronik des Jubiläumsfestes für die Mit- und Nachwelt beschließen und für die diesfalls eingelangte und als best anerkannte Denkschrift, welche zwei bis Höchstens fünf Druckbogen umfassen solle, eine Prämie im Betrage von 20 Dukaten bestimmen. Das Comité zur Prüfung der eingelangten Manuscripte soll aus drei später zu wählenden Mitgliedern bestehen. Für die Einsendung der dießbezüglichen Manuscripte hätte als letzter Termin der 1. Dezember 1880 zu gelten. Einhellig nach Antrag 3. Komt der Sections-Antrag wegen Textirung der Diplome für die jüngst ernannten Ehrenbürger zur Vorlesung, welcher dahin geht, daß Herr Dr. Hochhauser und Herr Statthalterei-Conzipist Binder zu ersuchen sei, die Textirung der Diplome für die jüngst ernannten Ehrenbürger zu übernehmen. Beschluß einhellig nach Antrag II. Section. 4. Der Obmann G.R. Leopeld Huber verliest den Sectionsbericht in Betreff der RechnungsManipulation bei dem Jubiläumsfonde - derselbe lautet: In Betreff dee RechnungsManipulation über das Vermögen des Jubiläumsfondes kann erst dann umfassender Bericht erstattet werden, wenn die von den hiesigen Sparkasse und der Stadtgemeinde Steyr diesem Fonde gewidmeten Beträge

zugeflossen sein werden. Bei dem Umstande als sowol der Jubiläumsfond als auch der im Jahre 1878 durch freiwillige Subscription entstandene Armenversorgungsfond in Steyr den gleichen Zweck verfolgen, möge der loebl. Gemeinderat schon dermalen bewilligen, daß für das vereinigte Vermögen der beiden Fonde bei dem staedtischen Kasseamte ein eigener Conto mit der Bezeichnung „Jubiläums-Fond“ eröffnet, die bereits subscripirten, aber noch nicht eingezalten Beträge in Verrechnung genommen und die einlaufenden Baarbeträge bis zur seinerzeitigen Fundirung der diesbezüglichen Stiftung vorläufig bei der Sparkasse Steyr fructifizirt werden wollen. Wird über Antrag des G.R. Kautsch beschlossen zwar die Fructifizirung der zum Jubiläumsfonde einlangenden Baarbetraege in der hiesigen Sparkassa zu veranlassen, die Frage den Einbeziehung des Jubiläumsfondes in den Armenversorgungsfond aber noch vorher der I. Section zur Ventilirung und Antragstellung zu überweisen. 5. Wird über Antrag der Section der Franziska Leithe der Nachlaß eines Gemeinde-Umlagenrückstandes von 94 ½ xr bewilligt. (Z. 7723.) 6. Wird das Gewölbe an der Schloßmauer N 4. der Meistbietherin Cäzilia Kopetzky um den jährlichen Pachtschilling von 87 fl überlassen. Z. 9254.

zugeflossen sein werden. Bei dem Umstande als sowol der Jubiläumsfond als auch der im Jahre 1878 durch freiwillige Subscrip- tion entstandene Armenversorgungsfond in Steyr den gleichen Zweck verfolgen, möge der loebl. Gemeinderat schon dermalen bewil- ligen, daß für das vereinigte Vermögen der beiden Fonde bei dem staedtischen Kasse- amte ein eigener Conto mit der Bezeich- nung „Jubiläums-Fond“ eröffnet, die be- reits subscripirten, aber noch nicht eingezal- ten Beträge in Verrechnung genommen und die einlaufenden Baarbeträ- ge bis zur seinerzeitigen Fundirung der diesbezüglichen Stiftung vorläufig bei der Sparkasse Steyr fructifizirt werden wollen. Wird über Antrag des G.R. Kautsch beschlos- sen zwar die Fructifizirung der zum Jubiläums- fonde einlangenden Baarbetraege in der hiesigen Sparkassa zu veranlassen, die Frage den Einbeziehung des Jubiläumsfondes in den Armenversorgungsfond aber noch vorher der I. Section zur Ventilirung und Antragstellung zu überweisen. 5. Wird über Antrag der Section der Franziska Leithe der Nachlaß eines Gemeinde-Umlagenrückstandes von 94 ½ xr bewilligt. (Z. 7723.) 6. Wird das Gewölbe an der Schloßmauer N 4. der Meistbietherin Cäzilia Kopetzky um den jährlichen Pachtschilling von 87 fl überlassen. Z. 9254.

Der 7. Punkt der Tagesordnung wird für den Schluß derselben zur Verhandlung in vertrau- licher Sitzung bestimmt. III. Section 8. Der Obmann G.R. Josef Huber verliest den Bauamtsbericht über die Notwendigkeit der Herstellung eines gedeckten Kanales im Ex- jesuiten Gebäude. Hiezu der Sectionsantrag: Bei der am 12. August d.J. abgehaltenen Komis- sion wurde konstatirt, daß die bezügliche Leh- rerwohnung im Exjesuitengebäude wegen theilweiser Feuchtigkeit einer Reperatur bedür- fe; nachdem aber ein Kostenvoranschlag hier- über nicht vorliegt, so wird bis zur Vorlage desselben heute eine Antragstellung unter- lassen und für die nächste Sitzung vertagt. ad. Z. 930. Einhellig nach Antrag. 9. Wird der Bericht des staedt. Bauamte bezüg- lich des Kohlenbedarfes pro 1880/81 für die staedt. Gebäude u. Schulen verlesen, welcher lautet Löbl. Gemeinde Vorstehung. Im Nachstehen- den beehre ich mich den Bedarf an Kohle per 1880/81 für den im folgenden Ausweise ange- führten staedt. Gebäuden und Schulen anzuge- ben und zu ersuchen das Nötige zur Anschaf- fung derselben veranlassen zu wollen. Bedarf: Braunkohle Steinkohle 1. für das Rathausgebäude 2 14 2. Bezirksposten d. städt. Sicherhtw. 2 - 3. Oberrealschule 12 7 4. Bürgerschule 24 28 5. Volksschule Steyrdorf 2 - /:Transport:/ 42 49

Der 7. Punkt der Tagesordnung wird für den Schluß derselben zur Verhandlung in vertraulicher Sitzung bestimmt. III. Section 8. Der Obmann G.R. Josef Huber verliest den Bauamtsbericht über die Notwendigkeit der Herstellung eines gedeckten Kanales im Exjesuiten Gebäude. Hiezu der Sectionsantrag: Bei der am 12. August d.J. abgehaltenen Komission wurde konstatirt, daß die bezügliche Lehrerwohnung im Exjesuitengebäude wegen theilweiser Feuchtigkeit einer Reperatur bedürfe; nachdem aber ein Kostenvoranschlag hierüber nicht vorliegt, so wird bis zur Vorlage desselben heute eine Antragstellung unterlassen und für die nächste Sitzung vertagt. ad. Z. 930. Einhellig nach Antrag. 9. Wird der Bericht des staedt. Bauamte bezüglich des Kohlenbedarfes pro 1880/81 für die staedt. Gebäude u. Schulen verlesen, welcher lautet Löbl. Gemeinde Vorstehung. Im Nachstehenden beehre ich mich den Bedarf an Kohle per 1880/81 für den im folgenden Ausweise angeführten staedt. Gebäuden und Schulen anzugeben und zu ersuchen das Nötige zur Anschaffung derselben veranlassen zu wollen. Bedarf: Braunkohle Steinkohle 1. für das Rathausgebäude 2 14 2. Bezirksposten d. städt. Sicherhtw. 2 - 3. Oberrealschule 12 7 4. Bürgerschule 24 28 5. Volksschule Steyrdorf 2 - /:Transport:/ 42 49

Braun: Steink. /:Transpt:/ 42 49 6. für die staedte Arreste. 6 - 7. d. Armenhaus in Ennsdorf 2 - 8 Feuerlöschrequis. Depot - 1 Summe 50 50 Ton. Bezüglich der Steinkohle wird bemerkt, daß es angezeigt wäre, dieselbe 1te Qualität zu nehmen, da ich mit der Mittelkohle nicht die erwarteten Resultate erzielt habe. Staedtisches Bauamt Steyr, am 6. Sept. 1880 Z. 9250. Bogacky mp. Hiezu der Sections-Antrag: Die Section stellt den Antrag die Beistellung des Kohlenbedarfes für Schulen und staedt. Gebäude pro Jahr 1880/91 im Offertwege auszuschreiben. Beschluß einhellig nach Antrag. IV. Section Der Obmann G.R. Wenhart trägt vor die Gesuche wegen Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Pfründe pr monatlich 7 fl, und eine Leopold Pacher'sche Pfründe je täglich 17 ½ xr. Die Section beantragt, einverständlich mit der staedt. Armen Commission u. dem Stadtpfarramte die Verleihung der Zachhuber'schen Pfründe Vincenz Degenfelfner und der Pacher'schen Pfründe an Johann Kutschera. Einhellig nach Antrag. Nach Umfrage des Vorsitzenden, ob noch Jemand in öffentlicher Sitzung etwas zu bemerken habe, erwähnt G.R. Wenhart des Uebelstandes, daß das Wasserreservoir im Garten des Todten-

Braun: Steink. /:Transpt:/ 42 49 6. für die staedte Arreste. 6 - 7. d. Armenhaus in Ennsdorf 2 - 8 Feuerlöschrequis. Depot - 1 Summe 50 50 Ton. Bezüglich der Steinkohle wird bemerkt, daß es angezeigt wäre, dieselbe 1te Qualität zu nehmen, da ich mit der Mittelkohle nicht die erwarteten Resultate erzielt habe. Staedtisches Bauamt Steyr, am 6. Sept. 1880 Z. 9250. Bogacky mp. Hiezu der Sections-Antrag: Die Section stellt den Antrag die Beistellung des Kohlenbe- darfes für Schulen und staedt. Gebäude pro Jahr 1880/91 im Offertwege auszuschreiben. Beschluß einhellig nach Antrag. IV. Section Der Obmann G.R. Wenhart trägt vor die Ge- suche wegen Verleihung einer Simon Zachhu- ber'schen Pfründe pr monatlich 7 fl, und eine Leopold Pacher'sche Pfründe je täglich 17 ½ xr. Die Section beantragt, einverständlich mit der staedt. Armen Commission u. dem Stadtpfarram- te die Verleihung der Zachhuber'schen Pfründe Vincenz Degenfelfner und der Pacher'schen Pfründe an Johann Kutschera. Einhellig nach Antrag. Nach Umfrage des Vorsitzenden, ob noch Je- mand in öffentlicher Sitzung etwas zu bemerken habe, erwähnt G.R. Wenhart des Uebelstandes, daß das Wasserreservoir im Garten des Todten-

gräbers am Tabor so schlecht sei, daß dassel- be immer durchsickere und so die Personen, denen die Pflege der Gräber obliegen, das Was- ser mit vieler Mühe in den Friedhof bringen müssen. Es sei Sache der Gemeinde auf die Be- seitigung dieses Uebelstandes zu dringen. Nach einer Debatte an der sich G.R. Josef Huber und Jos. Haller beteiligen, wird beschlossen, es seien Erhebungen bezüglich der rechtlichen Ver- pflichtung der Herstellung dieses Wasserreservoirs zu pflegen und die entsprechenden Antraege an den Gemeinderat zu bringen.

gräbers am Tabor so schlecht sei, daß dasselbe immer durchsickere und so die Personen, denen die Pflege der Gräber obliegen, das Wasser mit vieler Mühe in den Friedhof bringen müssen. Es sei Sache der Gemeinde auf die Beseitigung dieses Uebelstandes zu dringen. Nach einer Debatte an der sich G.R. Josef Huber und Jos. Haller beteiligen, wird beschlossen, es seien Erhebungen bezüglich der rechtlichen Verpflichtung der Herstellung dieses Wasserreservoirs zu pflegen und die entsprechenden Antraege an den Gemeinderat zu bringen.

Nun erklärt der Vorsitzende die Sitzung für eine vertrauliche. 1. In diser vertraulichen Sitzung wird beschlossen dem städt. Wachinspector David Bieringer, in Anbetracht seiner höchst mißlichen Vermögensverhältnisse zu dem noch nach ihm aushaftenten Vorschusse von 144 fl noch einen weiteren Vorschuß in der Höhe seiner genau mittelst Rechnung jedes seiner Gläubiger nachzuweisenden Passiven gegen dem zu gewären, daß er sich verpflichte diesen Vorschluß mit monatlichen Abzügen von je 9 fl abzuzalen. Im Falle, als eine neuerliche Schuld Bieringers dem Gemeinderathe bekannt werden würt, so würde die sofortige Kündigung Entlassung desselben ohne Kündigung einterten. (Der Vieebungenmeister Gschaider entfernt sich) 2. Es wird über Antrag der III. Section dem loebl. Bürgercorps für seine Dienstleistung beim Jubiläumsfeste ein Betrag von 300 fl für die Franz Josef Stiftung votirt, der städt. Sicherheitswache für ihre außergewöhnliche Dienstleistug ein betrag von 100 fl & und dem Schriftführer des Centralausschusses H. Franz Schmidbauer ein Betrag von 50 fl angewiesen. 3. Es wird das Diurnum erhöht vom 1. October 1880 angefangen dem Herrn Felix Worring von 1 fl 54 xr; auf 1 fl 70 xr, dann dem H. Anton Menzinger von 90 xr auf 1 fl endlich der Reservezugsführer Franz Ebmer in Anbetracht der bevorstehenden Volkzälung & Militäntaxgesetzesausführung mit einem Taggelde von 1 fl 20 xr vom 1. Octbr 1880 angefangen aufgenommen. 4. Schließlich wird die vom Hotelier Eiblmayr gelegte Bankettrechnung mit 1199 fl 44 xr

Nun erklärt der Vorsitzende die Sitzung für eine ver- trauliche. 1. In diser vertraulichen Sitzung wird beschlossen dem städt. Wachinspector David Bieringer, in Anbetracht seiner höchst mißlichen Vermögensverhältnisse zu dem noch nach ihm aushaftenten Vorschusse von 144 fl noch einen weiteren Vorschuß in der Höhe seiner genau mittelst Rechnung jedes seiner Gläubiger nachzuweisenden Passiven gegen dem zu gewären, daß er sich verpflichte diesen Vorschluß mit monatlichen Abzügen von je 9 fl abzuzalen. Im Falle, als eine neuerliche Schuld Bieringers dem Gemeinderathe bekannt werden würt, so würde die sofortige Kündigung Entlassung desselben ohne Kündigung einterten. (Der Vieebungenmeister Gschaider entfernt sich) 2. Es wird über Antrag der III. Section dem loebl. Bürgercorps für seine Dienstleistung beim Jubi- läumsfeste ein Betrag von 300 fl für die Franz Josef Stiftung votirt, der städt. Sicherheitswache für ihre außergewöhnliche Dienstleistug ein betrag von 100 fl & und dem Schriftführer des Centralausschusses H. Franz Schmidbauer ein Betrag von 50 fl angewiesen. 3. Es wird das Diurnum erhöht vom 1. October 1880 angefangen dem Herrn Felix Worring von 1 fl 54 xr; auf 1 fl 70 xr, dann dem H. Anton Menzin- ger von 90 xr auf 1 fl endlich der Reserve- zugsführer Franz Ebmer in Anbetracht der bevorstehenden Volkzälung & Militäntaxgesetzes- ausführung mit einem Taggelde von 1 fl 20 xr vom 1. Octbr 1880 angefangen aufgenommen. 4. Schließlich wird die vom Hotelier Eiblmayr gelegte Bankettrechnung mit 1199 fl 44 xr

adjustirt und zur Zalung angewiesen. Schluß der Sitzung ¼ 6 Uhr. Der Vorsitzende Georg Pointner Der Schriftführer: Die Gemeinderäthe: Jacob Kautsch Carl Binder M.A. Perz

adjustirt und zur Zalung angewiesen. Schluß der Sitzung ¼ 6 Uhr. Der Vorsitzende Georg Pointner Der Schriftführer: Die Gemeinderäthe: Jacob Kautsch Carl Binder M.A. Perz

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