Das Casseamt bittet daher diesfalls um die nöthigen Weisungen. Steyr am 17 Juli 1880. Willner m.p. Casse Director. Der Sections Antrag lautet: Die Sektion stellt den Antrag, der löbl. Gemeinderath wolle den vorliegenden Bericht über den dermaligen Stand des zur Verpflegung hiesiger Armen bestimmten Jubiläums Fondes zur Kenntniß nehmen, die vom staedt. Kasseamte in Betreff der Rechnungs-Manipulation bei demselben gemachten Vorschläge acceptiren und den Herrn Bürgermeister ermächtigen, nach gepflogenem Einvernehmen mit der Finanzsektion dem Herrn Kassendiector Willner die auf Fructifizirung und Vinculirung des Stammkapitals abzielenden Weisungen zu ertheilen. G.R. Wickhoff empfiehlt anstatt des Ankaufes der Noten Rente den Ankauf der Goldrente. Wird beschlossen die Eingabe des staedtischen Amtes der Finanzsection unter Zuziehung von Herrn Experten zur Beratung und Antragstellung zuzuwei sen und den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, je nach dem Resultate dieser Verhandlung dem städtischen Casseamte die nötigen Weisungen zukommen zu lassen. Nach Abwicklung der Tagesordnung nam
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2