Schuljahre 1880/91, ab mit den Gemeinden St. Ulrich und Sierning ein für beide Theile für die ersten fünf Jahre unkündbarer, dann aber in jedem nächstfolgenden Jahre künd- baren Vertrag abzuschließen nach welchem sich die genannten Gemeinden zu verpflich- ten hätten, einen jährlichen Pauschalbetrag von 3 fl für jedes eine hierstädtische Schule be- suchende Kind zu bezahlen. - Z. 8039. Von diesem Beschluße wäre der k.k. Stadt- schulrath unter Anschluß der zu retourni- renden Aktenstücke ehestens in Kenntnis zu setzen. Beschluß einhellig nach Antrag. 10. Wird nachstehender Bericht des staedtischen Kasseamtes verlesen: Z. 7895 Loebliche Gemeinde Vorstehung! Nach den gemeinderäthlichen Beschlüssen vom 16. April und 2. Juli 1850 Z. 5112. soll zum immerwährenden Andenken an der aus Anlaß des 900-jährigen Bestandes der Stadt Steyr am 21. & 24. August d.J. statt- findenden Jubel-Feier von der Stadtge- meinde ein Jubiläums-Fond geschaffen werden, dessen Erträgnis blos zur Bestrei- tung der Verpflegs-Kosten für hiesige Ar- me zu verwenden sein soll; und wäre die- ser Fond zu bilden: a. aus einem baaren Gründungs-Capitale aus der Stadt-Casse mit 5000 fl b. aus dem, von den hiesigen Sparcasse zu- gesicherten Geschenke pr 5000 fl
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