Schuljahre 1880/91, ab mit den Gemeinden St. Ulrich und Sierning ein für beide Theile für die ersten fünf Jahre unkündbarer, dann aber in jedem nächstfolgenden Jahre kündbaren Vertrag abzuschließen nach welchem sich die genannten Gemeinden zu verpflichten hätten, einen jährlichen Pauschalbetrag von 3 fl für jedes eine hierstädtische Schule besuchende Kind zu bezahlen. - Z. 8039. Von diesem Beschluße wäre der k.k. Stadtschulrath unter Anschluß der zu retournirenden Aktenstücke ehestens in Kenntnis zu setzen. Beschluß einhellig nach Antrag. 10. Wird nachstehender Bericht des staedtischen Kasseamtes verlesen: Z. 7895 Loebliche Gemeinde Vorstehung! Nach den gemeinderäthlichen Beschlüssen vom 16. April und 2. Juli 1850 Z. 5112. soll zum immerwährenden Andenken an der aus Anlaß des 900-jährigen Bestandes der Stadt Steyr am 21. & 24. August d.J. stattfindenden Jubel-Feier von der Stadtgemeinde ein Jubiläums-Fond geschaffen werden, dessen Erträgnis blos zur Bestreitung der Verpflegs-Kosten für hiesige Arme zu verwenden sein soll; und wäre dieser Fond zu bilden: a. aus einem baaren Gründungs-Capitale aus der Stadt-Casse mit 5000 fl b. aus dem, von den hiesigen Sparcasse zu- gesicherten Geschenke pr 5000 fl
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