beschluß, wornach nur das, was absolut notwendig sei, ohne Präliminare geschehen solle; für so dringend halte er die Sache nicht, auch sei es nicht möglich dem Uebelstande ganz abzuhelfen, da die Anlage von vorneherein eine verfehlte sei. Beschluß: Die Entwässerung der Prevenhubergasse sei erst im nächsten Jahre durchzuführen. Z. 8118. 8. Der Obmann verliest nachstehende Eingabe: An die löbl. Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr in Steyr. Es unterbreiten die ergebenst Gefertigten der löblichen Gemeinde-Vorstehung folgende Beschwerde: Abgesehen von der unglückseligen Anlage der in dieser Stadt an den Häusern, unmittelbar nächst dem öffentlichen Trottrir situirten Abortschläuche, aus denen der ausströmende Gestank, insbesonders in heißen Sommertagen den Passanten beinahe zu Boden drückt, - werden am bestehenden EnnsQuai unmittelbar hinter dem Hause des Herrn Landsiedl dessen Wohnpartheien wir sind, wöchentlich 2-3 mal eine große Anzal Schweine gewaschen und gereinigt; u.z. wird diese Producur die von einem steten markerschütternden Hundegebell, und dem Grunzen und Schreien der Schweine begleitet wird, erst dann in Scene gesetzt; nachdem vorerst diese Thiere die in
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