vom 10. v. Mts Z. 276 enthaltenen Bedingung offerirten 500 fl abgelehnt hat. Im Uibri- gen diene der loebl. Gemeindevorstehung zur Kenntnis, daß der Herr Graf nicht in der Lage ist, von dem Rechte der Herrschaft Steyr zur Benützung des oberhalb Steyr gelegenen Schiffweges als Leinpfad abzustehen und dem diesfälligen Ansuchen des Verschönerungsver- eines und der loebl. Gemeinde Vorstehung zu entsprechen. Hochachtungsrell. Gräfl. Lam- berg'sche Gutsdirection: Parger: Die Section stellt den Antrag, der loebl. Ge- meinderat wolle diese Zuschrift mit Bedau- ern zur Kenntnis nehmen. G.R. Peyerl hält den Ausdruck: mit Bedauern nicht angemessen, da der Herr Graf nur ein ihm zustehendes Recht realisiren will und der Ausdruck daher, seiner Ansicht nach, etwas verletzendes habe. G.R. Kautsch u. Reder u. Wenhart unterstüt- gen den Sections Antrag, da sie im selben nichts verletzendes erkennen können, worauf G.R. Peyrl seinen abändernden Antrag zurück- Z. 6301. zieht. Daher Beschluß: Einhellig nach Antrag. 2. Wird das Gesuch des H. Carl Langer, Bureau Chef der Waffenfabrik hier um Aufname in den Gemeinde- verband der Stadt Steyr vorgelesen. - Z. 6425. Hiezu stellt die Section den Antrag der löbl. Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller die Auf-
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