5. Wird der Berichts des staedtischen Amtes über das Erlöschen der Hunde-Steuer verlesen: Loebl. Gemeinde Vorstehung! Mit 31. Juli d.J. geht der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, daher in Betreff der Wieder- versteuerung derselben für das Jahr 1880/81 der Beschluß zu faßen sein wird. Indem ich hievon die Anzeige erstatte, schließe ich eine dießbezügliche Kundmachung vom vorigen Jahre mit der Anfrage an, ob die darin enthaltenen Verordnungen auch für das nächste Jahr beizuhalten sind. Steyr, am 24. Juni 1880. Amtmann m.p. Antrag der Section lautet: Es wolle der loebl. Gemeinderat bezügl. der Hundebesteue- rung dieselben Bestimmungen wie im Vorjahre 1879/80, auch für das Jahr 1880/81 beibehalten und wäre der Herr Bürgermeister um die strenge Durchführung dieser Bestimmungen ins- besondere auch in Absicht auf die Betretung von Hun- den in Kirchen, Caffé- und Wirthshäusern zu ersuchen. Beschluß: Einhellig nach Antrag. Z. 6623. III. Section. 6. Es werden die Offerte d. Herren Carl Huber und Ludwig Ortler von den Herrn Obmann: G.R. Josef Huber verlesen. Das Offert des Herrn Carl Huber lautet: Geehrte Gemeinde Vorstehung! Der ergebenst Gefertigte ist erbötig das für
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