Ratsprotokoll vom 11. Juni 1880

Gemeinderates zu empfehlen. Hochachtungsvoll: Der Obmann des Fest-Central-Comites f.d. Bürger Corps: Franz Tomitz. Steyr am 31. Mai 1880. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 5784. I. Section 2. G.R. Anton v. Jäger verliest nachstehenden Erlaß: „N. 4559 An den Herrn Bürgermeister in Steyr. In Folge der Inkraftsetzung des neuen EinquartirungsGesetzes und nun anzuhoffenden endgiltigen Regelung des stabilen Friedens-Dislokation, hat sich die Nothwendigkeit geltend gemacht, die von Seiner Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 15. März 1870 genehmigte Friedens-Dislokation des k.k. Heeres, den inzwischen geänderten Verhältnissen gemäß einer Revision zu unterziehen. Als Grundlage hiezu hat zu Folge Erlaßes des k.k. Reichs-Kriegs-Ministerium vom 3. Jänner d.J. Praes. N. 6455. ex 1879 - die von Sr. Majestät mit der Allh. Entschließung vom 24. August 1879 allergnädigst genemigte künftige normale Vertheilung der höheren Commanden und Truppen auf die einzelnen Militär Teritorial-Bezirke zu gelten. Mit der Ausarbeitung des Entwurfes für die Detaildislokation der Truppen in Oberoesterreich wurde das General Commando in Wei beauftragt. Bei diesem Anlaße wurde auch angeregt, ein JaegerBataillon nach Steyr zu verlegen und das k.k. General Commando wurde diese Verlegung sehr gerne in Kombination ziehen, wenn zu erwarten stünde, daß es bezüglich der Beistellung der Kaserne und der

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