Hiezu verliest Referent den Sections Antrag wel- cher lautet: Uiber Bekanntgabe vom Amte, daß 500 Stück der Broschüre über die neue Häuser-Numme- rirung zur Ausgabe bereit liegen beantragt die Section daß diese Broschüre von dem Gemeinde Amte an jeden Käufer um den Preis von 70 xr pr Stück abgegeben werden soll. G.R. Kautsch meint, daß, wenn eine solche Broschüre der Gemeinde auf 60 xr zu stehen komme, man hiefür auch nicht mehr verlangen solle. Die Gemeinde soll damit kein Geschäft machen, sondern damit nur dem Nützlichkeitsprinzipe Rechnung tragen. Er vermisse jedoch leider in dieser Broschüre ein alphabetisches Ver- zeichniß der Hausbesitzer. G.R. Ploberger meint es sei ohne dies ein Verzeich- nis vorhanden, worauf aber Der Vorsitzende bemerkte, daß es sich nur um ein alphabetisches Verzeichnis der Namen handle, wel- ches er aber von keinen großen Werthe halte, da sich die Namen ohnehin in einigen Jahren wieder ändern und daher bald unwahr werde. Referent erklärt die Section habe sich deshalb für den Mehrbetrag von 10 xr ausgesprochen, weil sie der Anschauung war, daß zu deren Veräusserung Jemand bestimmt würde, welcher hiefür auch entlohnt werden müsse, und mache die Gemeinde damit kein Geschäft, sondern man verlange nur die Deckung der Gestehungs- und Vertriebskosten. Den Vorsitzende bringt hierauf den Antrag des G.R. Kautsch zur Abstimmung, welcher in der Minorität bleibt, u. wird der Antrag der Section mit großer Majo- rität angenommen. - Z. 6041.
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