Ratsprotokoll vom 11. Juni 1880

Uibungs-Plätze auf Grund des EinquartierungsGesetzes auf Entgegenkommen und Unterstützung der Gemeinde Vertretung zählen könnte. Uiber Ersuchen des genannten k.k. General Commando vom 26. April 1880 M.A. ad. N. 4853 werden sonach Euer Wohlgeboren beauftragt, diesfalls mit der dortigen Gemeinde Vertretung das vorläufige Einvernehmen im Allgemeinen zupflegen und das Resultat mit der Eigenen Wohlmeinung zu berichten. Linz am 23. Mai 1880. Für den k.k. Statthalter: Metternich m.p. Hiezu stellt Referent namens der Section den Antrag: „Der loebl. Gemeinderat wolle die angeregte Verlegung eines Jäger-Bataillons nach Steyr freudigst begrüssen und zur weiteren Ventilirung dieser Frage ein Comite bestehend aus den Obmännern der Rechts-, Finanz- und Bausection unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeister beauftragen G.R. Peyrl glaubt dem Antrage der Section könne sich der löbl. Gemeinderat vollständig und um so mehr anschließen und denselben auf das wärmste begrüßen, als es gewiß im Interesse der Stadt Steyr liege, diesem Gegenstande aus verschiedenen Motiven ein besonderes Augenmerk zu widmen und die vom k.k. General-Commando in Erwägung gezogene Verlegung eines Jägerbataillons nach Steyr kräftigst zu unterstützen. - Z. 5798. Wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. Der Vorsitzende bemerkt daher, er werde die Obmänner der 3 Sectionen auf einen bestimmten Tag zur eingehenden Beratung dieses Gegenstandes einladen und demselben

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2