GR. Reyrl erklärt, wenn man sage es darf Niemand kommen, so würde man sich nur einen Nachtheil zuziehen. Wen schon die Einfriedung nicht statt- finde, so solle man doch bewilligen, daß sie auf- stellen dürfen und wäre er dafür im Falle die Ein- friedung nicht stattfinde von den Budenbesitzern ein höheres Platzgeld zu verlangen. 8. /: GR Wenhart tritt gemäß § 67 G.St. ab :/ GR. Leopold Huber verliest das Gesuch der Direction der Mädchenvolksschule in Aichet, womit dieselbe um Verlegung der bei der genannten Anstalt befind- lichen, ungünstig situir- ten Holzlage ansucht. Referent bemerkt, daß der Plan vorliege, auf welche Weise die Holzlage herge- richtet werden solle und läßt denselben cirkulieren.
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