GR. Reyrl erklärt, wenn man sage es darf Niemand kommen, so würde man sich nur einen Nachtheil zuziehen. Wen schon die Einfriedung nicht stattfinde, so solle man doch bewilligen, daß sie aufstellen dürfen und wäre er dafür im Falle die Einfriedung nicht stattfinde von den Budenbesitzern ein höheres Platzgeld zu verlangen. 8. /: GR Wenhart tritt gemäß § 67 G.St. ab :/ GR. Leopold Huber verliest das Gesuch der Direction der Mädchenvolksschule in Aichet, womit dieselbe um Verlegung der bei der genannten Anstalt befindlichen, ungünstig situirten Holzlage ansucht. Referent bemerkt, daß der Plan vorliege, auf welche Weise die Holzlage hergerichtet werden solle und läßt denselben cirkulieren.
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