den Antrag der löbliche Gemeinderat wolle beschliessen gegen vorliegenden Statthalterei Erlaß den Rekurs nicht zu ergreifen, dagegen dem Ansuchen des Verschönerungs - Vereines Folge zu geben und sich bei Herrn Grafen Lamberg durch Herrn Bürgermeister für Verschonung dieses Promenadeweges zu verwenden.“ GR. Peyrl bemerkt, es gehe eben der Sektions-Antrag dahin, was der Verschönerungsvereinwünsche, nämlich daß der Rekurs nicht eingeleitet werden solle, sondern daß sich schriftlich oder mündlich an Herrn Grafen gewendet werden solle. Er müsse gestehen daß er auf das wärmste unterstütze, daß kein Rekurs ergriffen werde und halte er es für richtig daß ein Versuch gemacht werden könne, wie die Sektion beantrage und daß vielleicht eine Deputation vom Gemeinderate mit dem Bürgermeister an der Spitze nochmals sich zu Herrn Grafen Lamberg begeben
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