hiesigen Verschönerungs-Verei- nes für Zwecke der Verschö- nerung von Steyr und Um- gebung unter der Bedin- gung zu offeriren, daß die Stadtgemeinde Steyr, sowie alle übrigen Parteien, welche gegen die von uns und Herrn Kronberger intendirte Benüt- zung des Treppelweges an der Enns zum Schiffzuge Einspruch erhoben haben, gegen die vorliegende Statthalterei- entscheidung keinen Re- kurs zu ergreifen und unser Recht zur Benützung des Schiffweges zum Schiffzuge nach Maßgabe der eben gedach- ten Entscheidung für die Zu- kunft anzuerkennen erklären und die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung diese gemeinsamme Erklärung binnen 10 Tagen von heute an, für welche Frist wir mit obigen Offerte im Worte bleiben, uns zumittelt. Wir müssen uns diese kurze Frist deshalb bedingen, weil wir bei der rücksichtlich unse- rer Holzverschiffung ohnehin schon etwas weit vorgerückten Jahreszeit nur dann zur
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