hiesigen Verschönerungs-Vereines für Zwecke der Verschönerung von Steyr und Umgebung unter der Bedingung zu offeriren, daß die Stadtgemeinde Steyr, sowie alle übrigen Parteien, welche gegen die von uns und Herrn Kronberger intendirte Benützung des Treppelweges an der Enns zum Schiffzuge Einspruch erhoben haben, gegen die vorliegende Statthaltereientscheidung keinen Rekurs zu ergreifen und unser Recht zur Benützung des Schiffweges zum Schiffzuge nach Maßgabe der eben gedachten Entscheidung für die Zukunft anzuerkennen erklären und die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung diese gemeinsamme Erklärung binnen 10 Tagen von heute an, für welche Frist wir mit obigen Offerte im Worte bleiben, uns zumittelt. Wir müssen uns diese kurze Frist deshalb bedingen, weil wir bei der rücksichtlich unserer Holzverschiffung ohnehin schon etwas weit vorgerückten Jahreszeit nur dann zur
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2